„Es hat mir glatt den Kiefer verschoben“

Vorarlberg / 31.03.2019 • 21:27 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Unterländer wurde von dem Auto niedergestoßen, doch im Verfahren ist er selbst der Beschuldigte.Symbol
Der Unterländer wurde von dem Auto niedergestoßen, doch im Verfahren ist er selbst der Beschuldigte.Symbol

Autofahrer stieß erst Pedalritter nieder und fing danach eine „ghörige Tracht Prügel” ein.

Dornbirn Der 26-jährige Autofahrer hatte den Radfahrer auf der Kreuzung in Hohenems zwar übersehen und niedergestoßen. Doch die unmittelbaren und auch längerfristigen Konsequenzen sollten sich für ihn selbst als um vieles schmerzhafter erweisen als für das Unfallopfer.

Denn der ältere Herr, noch fit wie ein Turnschuh, rappelte sich neben seinem lädierten Fahrrad auf, stürmte auf den Lenker los und hieb tobend mehrmals mit einer Taschenlampe auf den 26-Jährigen ein. „Und das ghörig! Es hat mir glatt den Kiefer verschoben!“, jammert der junge Mann als Zeuge am Bezirksgericht Dornbirn. „Ich konnte wochenlang nur noch Suppe schlürfen.“ Außerdem waren da noch Prellungen und Rissquetschwunden.

„Aus, fertig und Amen!“

Der Beschuldigte erscheint nicht pünktlich zu seiner Verhandlung, gibt sich dann aber doch noch die Ehre. Mit dem 19-fach Vorbestraften ist nicht zu spaßen, das weiß Richter Frank Plasinger aus früheren Prozessen.

Der Angeklagte schnaubt, wütet und tobt, ist aber immerhin geständig. „Ich bin als Radfahrer schon drei Mal von Autos auf der Kreuzung abgeschossen worden! Und jedes Mal haben sich die Fahrer dafür entschuldigt. Nur der hier nicht! Ich fragte ihn, warum er nicht aussteige. Dann langte ich mit der Taschenlampe zu. Aber es war aus dem Schock heraus! Aus, fertig und Amen!“, gibt der Mann lautstark von sich, um dann noch zu bemerken: „Und als Alkoholiker lasse ich mich von dem Deppen erst recht nicht beschimpfen, das ist das nächste . . .“ Der Richter mahnt ihn zur Ruhe, doch der Beschuldigte bleibt resolut: „Meine Versicherung hat das Schmerzengeld bezahlt. 350 Schilling, äh Euro! Die kann er mir jetzt wieder zurückzahlen“, meint er.

Die Anklage ist für ihn eine Farce, eine Frechheit. Und das Urteil erst recht. 800 Euro Geldstrafe in 200 Tagessätzen für das Vergehen der Körperverletzung akzeptiert er nicht. „Sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung! Aus, fertig und Amen!“ schmettert der gerichtserfahrene Unterländer dem Richter sein letztes Wort entgegen.

„Ich bin als Radfahrer schon drei Mal von Autos auf der Kreuzung abgeschossen worden.“

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