Gericht: 15-jähriger Serieneinbrecher zu Geldstrafen und bedingter Haft verurteilt

Knapp zwanzig Delikte und mehr als 10.000 Euro Schaden gehen auf das Konto des Jugendlichen.
Feldkirch Rechtlich gilt der Jugendliche zu Beginn des Prozesses noch als unbescholten, doch er ist bei Gericht bereits gut bekannt. Dieses Mal geht es um eine ganze Reihe von Einbrüchen und Sachbeschädigungen. Allein oder in der Gruppe klaute der 15-Jährige in rund einem halben Jahr alles, was nicht niet- und nagelfest war.
Ob beim Alpenbad Montafon, dem Wildpark-Kiosk, dem Schwimmbadverein Rankweil Vorderland oder bei den „Rheintaler Feldfrüchten“, einer Firma, die Gemüsekisten zusammenstellt – der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 10.000 Euro. Zum einen stahl man Süßigkeiten, Getränke, Zigaretten oder Geld, zum anderen war der Junge auch als Vandale unterwegs. Auch hier können sich die Schäden sehen lassen.
Hoffnung auf Besserung
Richterin Sabrina Tagwercher hakt nach. Zu den Vorwürfen zeigt sich der junge Mann geständig. Drei dicke Ordner füllt sein Akt bereits. „Wissen Sie, wie viel Arbeit Sie der Polizei, dem Gericht und den Geschädigten machen?“ Die Vorsitzende will wissen, wie er sein Verhalten heute sieht. „Das war nicht fair“, räumt der 15-Jährige ein. Er ist in Psychotherapie, bekommt auch Medikamente, die ihm helfen sollen, sich besser zu konzentrieren und mit seinen Angstzuständen besser umzugehen.
Diskussion um Schaden
Der Schüler will jetzt sein letztes Schuljahr beenden und dann auf Lehrstellensuche gehen. Die hohen Schäden werden ihn allerdings eine Weile begleiten, denn mit dem Zuspruch von rund 10.000 Euro an die Geschädigten haben diese 30 Jahre lang einen Exekutionstitel in der Hand und können sich ihr Geld relativ unkompliziert holen. Und die nun erfolgte Vorstrafe wird sich bei der zukünftigen Stellensuche auch nicht als Bonus bemerkbar machen.
Was die Höhe der Schäden betrifft, gibt es im Prozess eine kurze Diskussion. Der Rechtsvertreter der „Rheintaler Feldfrüchte“ muss erst die Zusammensetzung der geforderten 584 Euro genau vorrechnen, dann meint der Vater des Jungen, dass er nicht den gesamten Schaden bezahlen will.
Dabei sind Kosten für die Reparatur von Schloss und Türe genau belegt. Was das gestohlene Bargeld betrifft, geht die Richterin ohnedies vom niedrigeren, vom Beschuldigten angegebenen Betrag aus. Nach Unterredung mit der Verteidigerin bezahlt der Vater dann den Schaden doch, und zwar noch im Gerichtssaal.
Zumindest für die „Rheintaler Feldfrüchte“ ist die Sache somit erledigt. Als Strafe für den gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl und die schwere Sachbeschädigung werden vier Monate bedingte Haft plus 560 Euro unbedingte Geldstrafe ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.