Sein “bestes Stück” brachte jungen Mann vor Gericht

Angeklagter stellte delikate Bilder auf Facebook und wurde wegen falscher Beweisaussage verurteilt.
Feldkirch Der Angeklagte ist jung, sieht gut aus und macht einen sportlichen, freundlichen Eindruck. Schon seit einiger Zeit bringt er sich in einer sozialen Organisation ein, hilft mit seinem Wissen und Können anderen Menschen und opfert seine Freizeit. Doch als er Kolleginnen Bilder von seinem Penis schickte, geriet das Bild vom sympathischen Kumpel ins Wanken. Die Fotos zeigten sein erigiertes Glied. Dabei stand ein Text, in dem es hieß, dass ihm sein überaus großes Geschlechtsteil Probleme bei den Frauen beschere. Die Angeschriebenen wussten nicht recht, was sie damit anfangen sollten und berichteten dem Leiter von den für sie entbehrlichen Botschaften. Dieser stellte den jungen Mann zur Rede, die Organisation wollte mit dem Mitglied bis auf Weiteres nichts mehr zu tun haben. Verzweifelt suchte der Beschuldigte nach einer Ausrede.
Account geknackt
Der Mann wollte wieder zurück in die Gemeinschaft. So erfand er eine Geschichte. Und die lautete: „Jemand hat meinen Facebook-Account missbraucht und ohne mein Wissen diese Bilder verschickt. Das war nicht ich, sondern ein Fremder.“ Die Polizei begann mit Nachforschungen, Daten mussten ausgewertet und rückverfolgt werden. Der junge Mann hoffte indessen auf eine Wiederaufnahme in der Organisation. Doch die Lüge half ihm nicht aus der Patsche, im Gegenteil. Er wurde wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung angeklagt. Das wurde für ihn zum Problem, denn Delikte gegen die Rechtspflege werden streng geahndet. „Wir sind auf korrekte Zeugenangaben angewiesen“, erklärt Richter Andreas Böhler beim Prozess am Landesgericht Feldkirch. Ansonsten wäre aufgrund der Unbescholtenheit und des Geständnisses eine Diversion eine angemessene Lösung gewesen.
Alle Augen zugedrückt
Der junge Mann möchte künftig in einen Beruf, in dem eine Vorstrafe äußerst hinderlich ist. So drückt der Richter alle Augen zu und verhängt eine Sanktion, die unter 180 Tagessätzen liegt. Damit scheint die Vorstrafe im Leumundszeugnis nicht auf. Die Strafe von 680 Euro plus 150 Euro Verfahrenskosten will der Beschuldigte gerne bezahlen. „Es war eine Dummheit, ein Kinderstreich, der meinem Mandanten das ganze Schlamassel beschert hat“, ist Verteidiger Edwin Gantner überzeugt. Mit diesem Urteil hat der junge Mann Glück, denn auf diese Delikte stehen laut Gesetz bis zu drei Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.