Erster Akt im Prozess gegen angebliche Millionenbetrügerin

Vorarlberg / 08.04.2019 • 15:15 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Erster Akt im Prozess gegen angebliche Millionenbetrügerin
Die Erst- und der Zweitangeklagte im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Feldkirch. Eckert

Verteidigung fordert Freisprüche und hält Forderungen der angeblichen Opfer für weit übertrieben.

Feldkirch „Gekränkte Männerehre“ und „enttäuschte Gefühle“ macht Verteidiger Martin Rützler für die Behauptungen der größtenteils männlichen Opfer der Angeklagten am Landesgericht Feldkirch verantwortlich. Man habe sich in die gutaussehende, heute 49-jährige Frau verschaut, habe ihr den Hof gemacht, Geschenke präsentiert und sich dafür etwas erwartet. Als diese Gesten nicht durch Liebe erwidert wurden, sei man gekränkt gewesen, fordere nun alles Mögliche zurück und behaupte Forderungen und Darlehen, die es in dieser Form nie gegeben habe, so Rützler. Außerdem ignoriere man teilweise Rückerstattungen.

Kein Betrüger

Ins selbe Horn bläst auch Anwalt Edgar Veith, Verteidiger des Zweitangeklagten in diesem Betrugsprozess. Sein Mandant sei mit 63 Jahren ein erfahrener Geschäftsmann und habe sich von der Erstangeklagten ganz sicher nicht den Kopf verdrehen lassen. Es sei eine Geschäftsbeziehung gewesen, und der Immobilienexperte pflege mit der Erstangeklagten immer noch ein freundschaftliches Verhältnis, bei dem jeder dem anderen vertraue, so Veith. Beide Anwälte sind überzeugt, dass kein Betrug begangen wurde. Als ein Fall greift Verteidiger Martin Rützler das Beispiel eines Pools heraus. Die 49-Jährige interessierte sich dafür und ließ ein Angebot erstellen. 600.000 Euro für den Einbau eines bestuhlbaren Pools mit integriertem Whirlpool wurden offenbar veranschlagt. Nachdem das Geschäft doch nicht zustande kam, habe die Schweizer Baufirma 6000 Euro für die Planung des Objekts verlangt. „So kann man doch nicht rechnen, abgesehen davon, dass Kostenvoranschläge normalerweise nichts kosten, außer man vereinbart es anders“, so die Anwälte.

Unter die Lupe genommen

So wird in dem fünftägigen Verfahren jedes Darlehen, jedes Geschäft, jeder Ein- und Verkauf unter die Lupe genommen, ehe am Freitag das Urteil geplant ist. Es geht um eine angeblich erschlichene Gratis-Haarverlängerung, um eingekaufte Kleider, um teure Autos und diverse Darlehen. Immer wieder soll die Frau vorgetäuscht haben, eine wohlhabende, zahlungskräftige Geschäftsfrau zu sein. Und dafür sogar einen Kontostand von 58 Millionen Euro bei der Schweizer Rothschildbank gefälscht haben. Die Verteidigung geht davon aus, dass sich die Frau etwas „Luft verschaffen“ wollte, aber nie unredlich gewesen sei. Zusätzlich wurde die Deutsche wegen einer schweren Erkrankung ins Spital eingewiesen, auch das sei ein Grund für die Zahlungsverzögerungen gewesen, so die beiden Anwälte. Staatsanwältin Julia Berchtold hingegen sieht die Sache ganz anders: „Die Frau lebte ein Luxusleben mit Geld, das ihr nicht gehörte.” Am Freitag ist der Schöffensenat voraussichtlich mit einem Urteil am Zug.