Politischer Einsatz für Max Prophylax

Vorarlberg / 18.04.2019 • 19:02 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
VN-Bericht vom 18. April 2019.
VN-Bericht vom 18. April 2019.

Gesundheitslandesrat will nach Ostern aktiv werden.

bregenz Ganz und gar nicht glücklich ist Gesundheitslandesrat Christian Bernhard über die Entwicklung bei der Zahnvorsorge für Kinder. Wie ausführlich berichtet, drohen die Reihenuntersuchungen an der Datenschutzgrundverordnung zu scheitern. Die Schulen weigern sich auf Anweisung der Schulabteilung des Landes, die Klassenlisten, auf denen Namen und Geburtsdatum der Kinder aufgelistet sind, an den Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin (aks) zu übergeben. Er führt die Zahnvorsorge mit zwei Dentomobilen durch. Bernhard zeigt wenig Verständnis für die derzeitige Situation, auch weil aus seinem Budget die Zahngesundheitserzieherinnen, die in Kindergärten und Schulen tätig sind, bezahlt werden.

 Vorzeigeprojekt sichern

Doch es ist nicht nur der finanzielle Hintergrund, der den Gesundheitslandesrat hörbar ärgerlich macht. „Bei der Zahnprophylaxe handelt es sich um ein Vorzeigeprojekt, das wir sicher nicht aufgeben“, stellt er klar. Ebenso wie die Vorarlberger Nachrichten am Mittwoch niemanden erreicht haben, blieb auch Christian Bernhard am gestrigen Donnerstag auf der Suche nach Auskunft in der Schulabteilung erfolglos. Sofort nach Ostern will er dieser unerfreulichen Geschichte jedoch nachgehen. Es müsse eine juristisch korrekte Lösung geben. „Am Datenschutz soll Max Prophylax jedenfalls nicht scheitern“, bekräftigt er im VN-Gespräch. Nachsatz: „Wenn es alle gemeinsam wollen, lässt sich da mit Sicherheit etwas Gutes machen.“

Dokumentationspflicht

Rund 23.000 Mädchen und Buben werden alljährlich in der Zahnvorsorge erfasst. Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) lässt sich diese Reihenuntersuchungen jeweils mehr als 340.000 Euro kosten. Die Erfolge können sich sehen lassen. Ein Großteil der Kinder ist inzwischen kariesfrei, lediglich bei 28 Prozent hapert es diesbezüglich noch. Das Programm selbst funktioniert nur, wenn die Schüler eindeutig zugeordnet werden können. Die Daten sind noch aus anderen Gründen erforderlich. Die VGKK benötigt sie, um den Kostenbeitrag zu den Untersuchungen leisten zu können. Der aks ist darauf angewiesen, damit er seiner Dokumentationspflicht nachkommen kann.

Während diese Organisationen datenschutzrechtlich auf festen Beinen stehen, ist es für die Schulen etwas komplizierter. Ihnen fehlt ein solides Fundament. Wie VGKK-Obmann Manfred Brunner gegenüber den VN betonte, verstehe er die Reaktion der Schulen. Aus diesem Grund brauche es vonseiten des Landes dringend eine Klarstellung, die die Schulen absichert. Ein von der VGKK eingeholtes Expertengutachten kommt zum Schluss, dass die Landesregierung sehr wohl eine solche Regelung erlassen kann. Bereits vor einem Monat haben die VGKK-Verantwortlichen das Land um eine Lösung ersucht. Geschehen ist bislang nichts.

„Wenn es alle gemeinsam wollen, lässt sich da mit Sicherheit etwas Gutes machen.“

Politischer Einsatz für Max Prophylax