Herumgemosert: Die Verbote am Karfreitag

Vorarlberg / 19.04.2019 • 11:59 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Herumgemosert: Die Verbote am Karfreitag
Im Burgenland sind laut Lichtspielgesetz am Karfreitag noch immer „alle Filmvorführungen verboten“. APA

Der Karfreitag wird, nach allem, was bisher bekannt ist, nur von wenigen als persönlicher Feiertag gewählt. Es hätte auch überrascht, wenn die Debatte um die religiösen Befindlichkeiten der Bevölkerung eine Entsprechung in der Realität gefunden hätte. Angesichts dessen könnten die Bundesländer auch überlegen, ob der Karfreitag noch immer durch staatliche Verbote geschützt werden muss, wie das bisher mancherorts der Fall ist. Die Zeiten, in denen die bischöfliche Fastenordnung noch in der offiziellen Landeszeitung kundgemacht wurde, sind schließlich vorbei. 1929 fand sich das Land Vorarlberg noch genötigt, seine Bürger darauf hinzuweisen, dass der Genuss von Fleischsuppe am Karfreitag verboten sei. Andere Bundesländer begehen den Kreuzigungstag noch heute mit Verboten: In Kärnten, wo verhältnismäßig viele Protestanten leben, für die der Karfreitag ein religiöser Feiertag ist, ist das Landesgesetz besonders streng. Hier sind Veranstaltungen am Karfreitag wie am Heiligabend grundsätzlich verboten, am Karsamstag dürfen sie nicht vor 14 Uhr beginnen. 2012 musste deshalb ein Eishockeyspiel vor leeren Zuschauerrängen stattfinden.

Im Burgenland, auch hier gibt es im Schnitt mehr Evangelische als im Rest Österreichs, sind am Karfreitag und am 24. Dezember alle Veranstaltungen „verboten, die den Charakter dieser Tage stören oder die religiösen Gefühle der Bevölkerung zu verletzen geeignet sind”. Andernorts bröckeln die Verbote bereits. Salzburg kippte das Verbot von Vergnügungsveranstaltungen bereits 1997. In Tirol durften früher am Sterbetag Christi „nur solche Veranstaltungen durchgeführt werden, die dem Charakter dieses Tages gerecht werden”. Die Bestimmung wurde 2017 aufgehoben.

Filmvorführverbot

Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Kinowesen, das ebenfalls Landessache ist. Salzburg hat sein generelles karfreitagliches Filmvorführverbot ebenfalls 1997 beseitigt. In Kärnten dürfen nach wie vor keine Filme gezeigt werden, die religiöse Gefühle verletzen könnten. Dasselbe galt übrigens bis ins Jahr 2018 auch für Vorarlberg. Damals wurde das heimische Lichtspielgesetz, das unter anderem die religiösen Gefühle am Karfreitag schützen sollte, aufgehoben. Und auch in den oberösterreichischen Kinos durften bis 2007 nur Filme gezeigt werden, die geeignet waren, „auch vor Kindern vorgeführt zu werden“. Die gesetzlich verordnete Pietät wurde aber wohl nicht nur Schritt für Schritt beseitigt, weil man sie als unzeitgemäß betrachtete. Vielerorts hielt man sich einfach nicht daran. Im Burgenland sind laut Lichtspielgesetz am Karfreitag noch immer „alle Filmvorführungen verboten“. Um die Umsetzung scheint sich allerdings niemand zu kümmern. Das Kino Mattersburg zeigte an diesem Tag auch heuer wieder zahlreiche Filme, unter anderem die Produktion „Hellboy – Call of Darkness“.

Moritz Moser stammt aus Feldkirch, lebt und arbeitet als Journalist in Wien. Twitter: @moser_at