Post lässt in Sachen Mähr nicht locker

Vorarlberg / 26.04.2019 • 18:34 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
VN-Bericht vom 30. März 2019.
VN-Bericht vom 30. März 2019.

Streit mit Postgewerkschafter geht in die nächste Runde.

Feldkirch, Innsbruck Die Post AG macht abermals gegen Vorarlbergs Postgewerkschafter mobil. Sie hat nämlich eine Berufung gegen ein Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts in Feldkirch eingebracht. Damit eröffneten die Postoberen beim Oberlandesgericht Innsbruck eine weitere Runde im gerichtlichen Streit mit Postpersonalvertreter Franz Mähr. Bereits vor zwei Jahren hatte die Post AG Mähr mit einer Klage vor das Arbeitsgericht zitiert und war abgeblitzt. Waren es damals noch Missstände bei der Postzustellung in Vorarlberg, die Franz Mähr in den VN öffentlich gemacht hatte, so geht es im aktuellen Fall um Mobbingvorwürfe.

„Kein Kommentar“ bei der Post AG

Der Vorwurf: Mähr habe die Teamleiterin in der Zustellbasis Bludenz „durch unqualifizierte Unterstellungen und falsche Anschuldigungen in einem offenen Brief diffamiert und in ihrer menschlichen Würde verletzt“, hieß es in der Klage. Sogar von Mobbing war die Rede. Nach einer ersten Runde vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch sah man dies anders und wies die Klage der Post AG zurück. Der offene Brief würde in seine Tätigkeit als Personalvertreter fallen, lautete die Begründung. Bei der Post AG in Wien bestätigte man auf VN-Anfrage die Berufung gegen das Urteil in Feldkirch. Mehr wollte Postsprecher David Weichselbaum nicht sagen: „Laufende Verfahren werden nicht kommentiert.“ Er vertraue dem Rechtsstaat und sehe das Verfahren gelassen, sagt Mähr und gibt sich kämpferisch: „Ich werde weiterhin meinen Weg gehen und alle Mitarbeiter der Post bestmöglich vertreten.“

„Ich vertraue Rechtsstaat und Gericht und sehe dem Verfahren gelassen entgegen.“

Post lässt in Sachen  Mähr nicht locker