16 Schafe tot und eines in Quarantäne

Vorarlberg / 30.04.2019 • 21:43 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die betreffende Schafherde, von der in den vergangenen Monaten bis auf eines verendet ist, im vergangenen Sommer auf einer Weide. leserreporter
Die betreffende Schafherde, von der in den vergangenen Monaten bis auf eines verendet ist, im vergangenen Sommer auf einer Weide. leserreporter

Wegen verendeter Schafherde darf Montafoner Stallpächter derzeit keine Tiere mehr halten.

St. Gallenkirch Es war ein regelrechtes Massensterben: Als die Gaschurner Polizei aufgrund eines Hinweises vergangene Woche einen gemeindeeigenen Stall eines Pächters in St. Gallenkirch buchstäblich durchleuchten musste, denn es war dort stockdunkel, stieß sie auf die Kadaver von 16 verendeten Schafen (die VN berichteten). Nur ein weiteres Tier hatte überlebt.

Keine tierärztliche Hilfe

Was war geschehen? Wie die Ermittlungen ergaben, waren die Schafe im Zeitraum von Ende Februar bis April dieses Jahres zu Tode gekommen. Eines nach dem anderen. Ermittlungen und Befragungen des Besitzers ergaben, dass die Tiere an einer Krankheit zugrunde gingen. Offenbar hatte der Halter die Schafe selbst mit Arzneien behandelt, es aber versäumt, professionelle tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Der Bludenzer Bezirkshauptmann Johannes Nöbl ist über den Fall informiert. Er bestätigte den VN, dass das überlebende Schaf in Quarantäne genommen wurde: „Es ist ja nicht auszuschließen, dass es sich um eine hochansteckende Krankheit handelt.“ Auch eine Bludenzer Amtstierärztin ist mit dem Fall befasst. „Unsere zentrale Aufgabe ist es, festzustellen, woran die Tiere konkret zugrunde gegangen sind“, so Nöbl weiter, „entsprechende Untersuchungen sind im Gange, auch in Innsbruck.“ Bezüglich des Schafhalters und seiner Behandlung der Tiere vermutet der Bezirkshauptmann, dass dem Mann die Sache vermutlich „über den Kopf gewachsen“ sei. Jedenfalls habe es Versäumnisse gegeben.

Nicht der erste Hinweis

Auch die Polizei ermittelt. Die Ergebnisse der Veterinärbehörde würden schlussendlich darüber entscheiden, ob der Schafbesitzer angezeigt und gerichtlich gegen ihn vorgegangen wird.

Kommt es zu einer Verurteilung, werde über den Mann ein behördliches Tierhalteverbot ausgesprochen. Doch so weit ist es faktisch schon jetzt. „Derzeit darf der betreffende Pächter jedenfalls kein Schaf halten“, stellt der Bezirkshauptmann klar.

Über den Schafbesitzer sei schon einmal eine Beschwerde eingegangen. Demnach hatte der Mann es einmal unterlassen, die Tiere zu scheren, führte dies jedoch nach einer behördlichen Aufforderung sofort durch. VN-GS