Keine Blumen in der Gärtnerei geholt

Sechsfach Vorbestrafter leugnet Tat trotz eindeutiger DNA-Spuren.
Feldkirch Im September 2018 wurde in Hard in eine Gärtnerei eingebrochen. Der Besitzer hatte in seinen Wohnräumen, die an den Betrieb angrenzen, Geld deponiert. Er muss morgens früh aufstehen, um kurz vor sechs Uhr auf den Markt zu fahren. Außerdem wollten Vater und Sohn Jungpflanzen kaufen und hatten deshalb zusätzlich Geld hergerichtet. Alles in allem 5100 Euro. Doch als der Seniorchef aufstand, war alles weg. Ein Loch in der Plastikfolie des Gewächshauses verhieß nichts Gutes. Nachts musste ein Einbrecher eingestiegen sein und das Geld gestohlen haben.
„Der Täter ging sehr gezielt vor, er muss sich in dem Betrieb gut ausgekannt haben“, so die Polizei.
Ex-Kunde als Verdächtiger
„Bei uns können sich Kunden in der Gärtnerei frei bewegen“, erzählen die Gärtner als Zeugen beim Prozess gegen den 22-jährigen Angeklagten am Landesgericht Feldkirch. So sei es auch nicht verwunderlich gewesen, dass sich der Verdächtige, der öfters bei ihnen als Kunde war, gut zurechtfand. Die Beschädigung, sprich das Loch in der Folie der Sprühnebelvermehrungsanlage, hätten sie sofort bemerkt, so die beiden Harder Pflanzenliebhaber.
Die Anlage sei speziell für die Aufzucht von Pflanzen, bewirke 100 Prozent Luftfeuchtigkeit und wenn die Folie ein Loch hat, falle das gleich auf. Dass das Loch schon länger bestanden habe, konnten sie definitiv ausschließen.
Der jüngere Inhaber der Gärtnerei erlaubte ein paar Männern, ihren Faschingswagen auf dem Areal der Gärtnerei aufzustellen. „Ich suchte nach einem Stromanschluss und wollte deshalb an der betreffenden Stelle das Kabel in die Gärtnerei führen“, verantwortet sich der 22-jährige Beschuldigte, der bereits drei einschlägige Vorstrafen hat und zurzeit eine elfmonatige Haftstrafe absitzt. Das halten die Gärtner für eine abstruse Verantwortung, weil in der Nähe des Folienlochs weit und breit keine Steckdose sei. Außerdem habe der Faschingswagen selbst ein ordentliches Stromaggregat.
Fragliches Alibi
Doch der Angeklagte bleibt dabei, er sei nicht der Dieb. Er habe zu Hause bei seiner Freundin geschlafen. Zuvor habe man noch mit der Mutter Karten gespielt. Die schwangere Freundin bestätigt seine Angaben, nun wird noch die Mutter des Angeklagten befragt und der Prozess bis dahin vertagt. EC