Spengler schlug Schneidezahn aus

Geldstrafe und bedingte Haft für Kopfstoß mit schwerer Körperverletzung.
FELDKIRCH Einen Monat vor Weihnachten fand in Feldkirch eine Veranstaltung statt. Im Reichenfeld-Areal trafen in den frühen Morgenstunden kurz nach drei Uhr mehrere junge Leute aufeinander. Ein Pärchen hatte offenbar Streit, üble Beschimpfungen fielen. Ein Bekannter mischte sich ein und forderte den Burschen auf, die junge Frau nicht so derb zu beleidigen. Auch ein zweiter ging dazwischen und dies wiederum missfiel einem Dritten. Alle waren reichlich betrunken und alle wollten angeblich nur schlichten. Jedenfalls eskalierte das Ganze, zurück blieb ein Schwerverletzter, den der Angreifer eigentlich überhaupt nicht kannte.
Zahn samt Wurzel
Der wegen schwerer Körperverletzung angeklagte Spengler hat bereits zwei Vorstrafen. Eine wegen einer ganz ähnlichen Sache. Zwar schon mehrere Jahre her, aber ganz ähnlich in der Vorgangsweise. Damals vor der Diskothek „k-shake“, ebenfalls betrunken und ebenso einen Unbeteiligten mit einem Glas verletzt. Deshalb überzeugt der junge Mann auch dieses Mal wenig, als er erzählt, dass alles nur „dumm gelaufen“ sei. Er sei gestolpert und mit seinem Kopf geradewegs gegen den Zahn des Opfers. Er sei ja selbst auch verletzt worden. In seinem Kopf habe er danach einen Zahnabdruck gehabt, eine Wunde, die sogar blutete, so der Beschuldigte, der eine Bodybuilderfigur hat und Kampfsport betreibt. Der Kopfstoß fiel so heftig aus, dass der Kontrahent einen Schneidezahn samt Wurzel verlor. Obwohl der Vorfall im November war, muss der 25-Jährige immer noch mit einem Provisorium herumlaufen. Erst nächsten Monat kann man einen Keramikzahn einsetzen.
Kein Versehen
„Der Angeklagte war ziemlich aggressiv drauf, meiner Ansicht nach war es auf keinen Fall ein Stolperer, sondern ein absichtlicher Stoß“, erzählt das Opfer als Zeuge. Er habe den Angreifer eventuell berührt, aber weggezogen oder geschubst habe er ihn sicher nicht. Verteidiger Alexander Juen versucht das Gericht zu überzeugen, dass es sich bei der Verletzung in der Hitze des Gefechts doch um eine fahrlässige Blessur handeln könnte, die sich allenfalls mit Diversion aus der Welt schaffen ließe. Vor allem angesichts der Verantwortungsübernahme seines Mandanten und der Bereitschaft, dem Opfer die insgesamt rund 3500 Euro Arztkosten und Schmerzengeld zu bezahlen. Doch das Gericht lehnt ab.
Dritte Vorstrafe
Der Angeklagte war nach der Tat über die Illbrücke davongerannt. „Im Schock“, behauptet er. Er wird wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen und zu 3600 Euro Strafe plus fünf Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt. Dem Opfer muss er Schmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EC