Gericht: Heiße Wasserbomben im Gefängnis

Vorarlberg / 16.05.2019 • 11:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Gericht: Heiße Wasserbomben im Gefängnis
Unendlich frech: Der Angeklagte bei seiner Verhandlung vor Gericht. ECKERT

26-jähriger Belgier provozierte Richterin ohne Ende, dennoch Freispruch.

Feldkirch Der 13-fach Vorbestrafte ist 26 Jahre alt und besitzt die belgische Staatsbürgerschaft. Er ist ein südlicher Typ, spricht Spanisch und hat ein zweijähriges Kind. Für das bezahlt seine Familie die Alimente. „Gearbeitet habe ich noch nie“, sagt er als Angeklagter am Landesgericht Feldkirch beinahe stolz. Im Gefängnis ist er bei den anderen Häftlingen bekannt. Gerne ruft er aus dem dritten Stock, wo er jetzt untergebracht ist, hinunter. Während die anderen gruppenweise ihre Spaziergänge im abgesicherten Innenhof absolvieren, wirft er immer wieder Sachen hinunter. „Ich störe gerne“, meint er belustigt.

Nebens Klo gepinkelt

Sein Zellengenosse sei ein Schwein. „Er hat immer neben das Klo gepinkelt und es nicht weggeputzt“, petzt der Angeklagte. Der Zellengenosse will nur etwas von Tabakbröseln am Boden wissen, weshalb er von dem anderen sofort eine Ohrfeige bekommen habe. Danach wurde der Geohrfeigte verlegt. Der Belgier habe überall herumerzählt, dass er ihn verpfiffen habe. Das sei nicht gut angekommen, insbesondere bei den Tschetschenen, sagt der 27-jährige Zeuge. Jetzt sei er in Dornbirn, dort gehe es ihm viel besser. Dieser Zeuge war es auch, der den Belgier wegen versuchter Körperverletzung anzeigte. Der Belgier habe Wasserbomben aus Putzhandschuhen und Plastiksäcken gebastelt und damit siedend heißes Wasser nach unten geworfen, gibt der junge Mann an.

Dem Angeklagten scheint trotz 13 Vorstrafen der Ernst der Lage nicht bewusst zu sein. Als ihn die Richterin fragt, ob er konkrete Aktenseiten vorgelesen haben möchte, weil dies sein Recht sei, antwortet er grinsend: „Wenn wir hier wegen so einem Blödsinn schon die Zeit vertrödeln, dann lesen Sie mir jetzt ruhig den ganzen Akt vor“. Erst als er versteht, dass dann nochmals vertagt werden muss, verzichtet er auf sein Recht. Zu den angeklagten Fakten wird der Mann allerdings freigesprochen. Niemand kann eindeutig bestätigen, dass er heißes Wasser auf andere geworfen hat. Kaltes gibt er zu, das ist jedoch nicht für Körperverletzungen geeignet. Gedroht hat er auch nicht, sondern mehr gepöbelt und geschimpft. Somit Freispruch und ein „Ich will Sie nie wiedersehen“, von der Richterin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.