Lehrling drohte Lehrer Prügel an
Mehrfach vorbestrafter Jugendlicher kam mit Geldstrafe davon.
Feldkirch Der 18-jährige Maurerlehrling war am 28. März dieses Jahres nicht gut drauf. Zu spüren bekam das sein Berufsschullehrer. Als dieser ihn wegen der vielen Fehlstunden konfrontierte und aufforderte, seine Sachen zu packen und das Klassenzimmer zu verlassen, explodierte er.
Mit geballten Fäusten bedrohte er seinen Lehrer und brüllte: „Ich hau dir in die Fresse“. Eine Drohung, die Wirkung zeigte. Denn der Pädagoge, der ohnehin schon psychisch angeschlagen ist und deswegen seit Jahren Tabletten nimmt, war derart eingeschüchtert, dass er an diesem Tag nicht mehr unterrichten konnte. Stattdessen erstattete er Anzeige, so dass sich der Vorderländer nun wegen gefährlicher Drohung vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten musste. Kein Kavaliersdelikt, denn das Gesetz sieht in diesem Fall bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vor.
Brav und bestens gekleidet
Vor Richterin Sabrina Tagwercher zeigt sich der junge Mann, reumütig. Brav und bestens gekleidet im hippen College-Style, beteuert er, einfach überreagiert zu haben. Zum Lehrer, der als Privatbeteiligter im Saal anwesend war, meinte er: „Es tut mir leid, ich hätte Sie niemals angegriffen.“
Dabei wirkte der adrette junge Mann, als könne er kein Wässerchen trüben. Das Verlesen der Gerichtsakte brachte aber ein ganz anderes Gesicht des Angeklagten zutage. Das Früchtchen hat bereits vier Verurteilungen und fünf Eintragungen ins Strafregister auf dem Kerbholz. Unter anderem wegen Einbruchs, unbefugter Nutzung eines Fahrzeuges, Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Es war also nicht das erste Mal, dass der Vorderländer „einfach einen schlechten Tag hatte.“ Seine letzte Verhandlung liegt noch keinen Monat zurück. Auch seine Lehrstelle dürfte flöten gegangen sein, denn mittlerweile ist er arbeitslos gemeldet und bekommt vom AMS sechs Euro pro Tag.
200 Euro abstottern
Damals fasste der Bursche für seine Straftaten, bedingt, acht Monate aus. Dies galt es beim aktuellen Prozess zu berücksichtigen. So erhöhte sich durch die neuerliche Verurteilung das Strafmaß auf neun Monate. Außerdem wurde er zu einer Geldstrafe von insgesamt 200 Euro verurteilt, die er in vier Raten abstottern muss. Die Richterin gab ihm den Rat, die Kurse beim AMS zu nutzen, um sein Leben endlich in geordnete Bahnen zu lenken. „Es braucht nicht mehr viel, dann . . .“, kam die Richterin kaum mehr dazu den Satz zu beenden.
Offenbar in dem Bewusstsein, dass er nochmals mit einem „blauen Auge“ davongekommen war, nahm der Jugendliche das Urteil sofort an und verließ mit schnellen Schritten den Gerichtssaal. Ob der Lehrer einen Zivilgerichtsprozess zwecks Schmerzensgeld anstrebt, blieb offen. CRO