477 Unterschriften nötig

Vorarlberg / 20.05.2019 • 19:20 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Bereits im Vorjahr wurde im Rahmen des Protestmarschs „As langat“ gegen die Erweiterungsprojekte demonstriert.  forte
Bereits im Vorjahr wurde im Rahmen des Protestmarschs „As langat“ gegen die Erweiterungsprojekte demonstriert.  forte

Grünzone versus Betriebserweiterung: In Ludesch stehen die Zeichen auf Durchführung einer Volksabstimmung.

Ludesch Im Fall der geplanten Betriebserweiterung des Fruchtsaftherstellers Rauch sowie des angrenzenden Aludosenerzeugers Ball am Standort in Ludesch geht es derzeit Schlag auf Schlag. Wie die VN berichteten, wurde erst kürzlich bekannt, dass der Naturschutzbund Vorarlberg um Obfrau Hildegard Breiner aufgrund des unzulänglichen Umweltberichts („Er widerspricht den fachlichen Minimalstandards.“) den Gang zum Landesverwaltungsgericht erwägt. Nun gibt es auch Neuigkeiten hinsichtlich einer möglichen Volksabstimmung in dieser Causa in Ludesch.

Antrag ist zulässig

Bereits im Vorjahr hat sich die Initiative Ludesch formiert, um gegen die Herausnahme von vorerst 6,5 Hektar aus der Grünzone mobil zu machen. Ende April war unter Federführung von Bio-Bauer Walter Zerlauth und seiner Stellvertreterin Hildegard Hartmann ein Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung auf Gemeindeebene übergeben worden. Nach Auskunft von Bürgermeister Dieter Lauermann hat die Gemeindewahlbehörde in diesem Zusammenhang zwischenzeitlich getagt. Dabei sei man zum Schluss gekommen, den eingebrachten Antrag für zulässig zu erklären. „Die Formalvorschriften passen“, bestätigt der Ludescher Bürgermeister auf Anfrage der VN.

Somit liegt der Ball nun wieder bei der Bürgerinitiative. Von 28. Mai bis 22. Juli, also acht Wochen lang, hat diese nun Zeit, die erforderlichen Unterstützungserklärungen zu sammeln.

„Insgesamt sind 477 Unterstützungserklärungen erforderlich, um eine Volksabstimmung zu erwirken“, informiert Lauermann. Nach einer Prüfung der Unterstützungserklärungen, die längstens bis 5. August erfolgen muss, ist neuerlich die Gemeindewahlbehörde am Zug, die im entsprechenden Fall einen Termin für eine Volksabstimmung festlegen muss.

Entscheidung vertagt

Parallel dazu ist inzwischen auch das Auflageverfahren des Landes abgeschlossen. Bis zur Veröffentlichung des Endberichts des Landes wird man sich allerdings noch gedulden müssen. Dem Vernehmen nach will der Raumplanungsbeitrat die Entscheidung über die Herausnahmen der Fläche vorerst hintanstellen und erst dann tagen, wenn in Ludesch Klarheit herrscht. Und das kann noch ein Weilchen dauern.

„Die Gemeindewahlbehörde hat den Antrag geprüft und für zulässig erklärt.“

477 Unterschriften nötig