Diebin unter dem Zwang unheimlicher Befehle

Ein Psychiater soll feststellen, ob die 38-jährige Beschuldigte das Gericht irreführen will.
DORNBIRN Die Unterländerin ist mit 38 Jahren bereits Frühpensionistin. Sie hat keine Sorgepflichten und bestreitet ihren Lebensunterhalt mit 1100 Euro auf Staatskosten. Und hin und wieder mit langen Fingern. Nun mag der staatliche Beistand zwar keine Unsumme sein, doch ausreichend für einen Ein-Personen-Haushalt. Müsste man meinen. Schlussendlich aber soll es nicht die Not am nötigen Baren gewesen sein, welche die Frau zum diebischen Tun in Supermärkten zwang. Nein, vielmehr etwas völlig anderes hätte sie zum Klauen veranlasst: ein Zwang, der aus dem Inneren kam. Das brachte sie bereits – gerade auf frischer Tat ertappt – bei einer Vernehmung durch die Polizei so diffus wie deutlich zum Ausdruck: „Mein Körper hat es mir befohlen“, gab sie damals zu Protokoll und: „Selbst wenn ich Geld dabei gehabt hätte, es wäre der Befehl zum Diebstahl gekommen.“
„Keine Kontrolle“
Immer wieder spricht sie von zwingenden Befehlen, unheimlich sei das. So auch vor Richter Frank Plasinger bei der Verhandlung am Bezirksgericht Dornbirn: „Beim Stehlen bin ich nicht in meiner wirklichen Welt, sondern irgendwo. Ich kann mein Tun einfach nicht kontrollieren! Erst dann, wenn ich wieder zu Hause bin, werden meine Gedanken wieder klar“, sagt sie.
Die 38-Jährige ist durchwegs geständig, doch der Richter will auch ergründen, welche Gegenmaßnahmen die Beschuldigte denn ergriffen habe, um ihren skurrilen inneren Kommandos Paroli zu bieten. Die Befragte nennt die bereits erfolgte Konsultation von Ärzten und: „Ich habe es mit Tabletten versucht.“
Zu wenig für den Richter. Um zu entscheiden, ob die Angeklagte nur irreführen will oder tatsächlich als schuldunfähig einzustufen ist, verfügt er die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens. VN-GS