Tierschützer wegen Beleidigung verdonnert

Verein gegen Tierfabriken (VGT) muss Tiroler Kälbertransporteur 1500 Euro Entschädigung zahlen.
FELDKIRCH Berichte des VGT über angeblich illegale Kälbertransporte haben im Vorjahr für einiges Aufsehen in der Öffentlichkeit gesorgt.
Einer der Höhepunkte: Tobias Giesinger (35), seines Zeichens Kampagnen-Leiter des Vereins, verfolgte in einem Pkw einen Tiroler Tiertransporter, der an verschiedenen Standorten in Vorarlberg Kälber aufgeladen hatte, um sie zu einer Sammelstelle nach Bergheim (Salzburg) zu bringen. Er dokumentierte die Fahrt mit Liveaufnahmen und veröffentlichte dabei Bilder von Kälbern, die bei einer Hitze von 30 Grad angeblich durstig an den Gitterstäben des Lkw leckten, auf der vereinseigenen Homepage. Dies alles, um die nach Ansicht des VGT entsetzlichen Umstände bei illegalen Tiertransporten in den Süden zu dokumentieren. Das hatte sogar Folgen. Die Kontrollen der Polizei wurden verstärkt und die Transporte zeitweise ausgesetzt.
Privatanklage
Bis dem betreffenden Tiroler Transportunternehmer der Kragen platzte. Er klagte den VGT wegen Ehrenbeleidigung und übler Nachrede am Landesgericht Feldkirch, wo nun am Donnerstag über die Sache verhandelt wurde. Wörtlich führte der 50-Jährige an: „Wir fuhren nie in ein Drittland, nie in die Türkei oder in den Libanon. Wir transportierten die Kälber nur von Vorarlberg nach Bergheim. Was danach mit ihnen geschah, lag nicht mehr in meiner Verantwortung! Ich erledigte nur meinen Auftrag.“ Und das sogar noch gewissenhafter, als es vorgeschrieben gewesen sei. „Obwohl es nur Kurzstreckenfahrten waren, haben wir die Transporter mit Lüftungsanlagen und Wassertränken ausgestattet, was hier gar nicht vorgeschrieben ist.“
Auch Landesveterinär Norbert Greber und damals kontrollierende Polizisten bestätigten als Zeugen, dass es gegen den Tiroler Transporteur niemals Beanstandungen in irgendeiner Form gegeben habe. VGT-Kampagnen-Leiter Giesinger hingegen musste passen, als ihn Klagsvertreter Rechtsanwalt Martin Mennel mit der Frage konfrontierte, wer denn diese falschen Anschuldigungen über die illegalen Transporte und so weiter auf der Website veröffentlicht habe: „Das weiß ich nicht“, so die Antwort. Richterin Sonja Nachbaur verdonnerte den VGT schlussendlich wegen Rufschädigung („das hatte mit ordnungsgemäßer Berichterstattung nichts zu tun“) und sprach dem klagenden Tiroler 1500 Euro Entschädigung zu.
Volle Berufung
Außerdem wird der VGT zur Veröffentlichung des Urteils auf seiner Website und zum Kostenersatz für das Verfahren verpflichtet. VGT-Vertreter Rechtsanwalt Bernd Haberditzl, selbst eingefleischter Tierschützer, meldete gegen die Entscheidung volle Berufung an.