Geschworene entschieden gegen Mord: Fünf Jahre Haft für Messerstecher von Imst

17-jähriger Lustenauer verblutete. Gericht befand auf schwere Körperverletzung. Nicht rechtskräftig.
Innsbruck Es war eine verhängnisvolle Nacht, jene auf den 13. Mai 2018. Nach einer Auseinandersetzung zweier Gruppen Jugendlicher bei einem Jugendfest lag gegen 5.30 Uhr der 17-jährige Tischlerlehrling tot auf einem Parkplatz in Imst. Ein Mitglied der gegnerischen Clique, der damals 19-jährige Seyit K., hatte zwei Mal auf den Vorarlberger eingestochen. Ein Stich traf genau ins Herz, der Jugendliche hatte keine Überlebenschance.
Widersprüche
Um exakt 19:11 Uhr verkündete Richter Bruno Angerer am Landesgericht Innsbruck das Urteil: Es lautet auf absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Damit folgten die Geschworenen weder der Staatsanwaltschaft noch der Verteidigung des mutmaßlichen Täters. Staatsanwältin Nina Herting hatte einen Schuldspruch wegen Mordes gefordert. Für sie bestand kein Zweifel: „Es war eine vorsätzlich Tat. Der Beschuldigte fand sich damit ab, dass das Opfer an den Stichen stirbt.“ Der Verteidiger von Seyit K. plädierte auf Notwehr.
Die Geschworenen hatten bezüglich Mord mit 4:4 abgestimmt. Also galt: im Zweifel für den Angeklagten. Die absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge fand bei den acht Geschworenen eine 7:1-Zustimmung. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte, der zugab, den tödlichen Stich ausgeführt zu haben, hatte sich im Prozess mit Notwehr für seine Tat gerechtfertigt. Das spätere Opfer sei auf ihn zugerannt, er habe sich bedroht gefühlt und aus Angst „irgendwie“ die Stiche ausgeführt. Er könne sich an vieles nicht mehr erinnern.
Überhaupt wurden die Sätze „Ich weiß nicht mehr“, „Ich kann mich nicht erinnern“ zu Standardantworten, wenn es um Details ging. Widersprüche konnte sich Seyit K. nicht erklären. Wie zum Beispiel jenen: Wie war es möglich, dass der Lustenauer noch bedrohlich auf ihn zurennen konnte, nachdem er gerade einen schweren Tritt gegen den Kopf abbekommen hatte und offensichtlich benommen war?
Der Angeklagte gab an, im zuvor entbrannten Streit der zwei Gruppen mäßigend eingewirkt zu haben. Der später Getötete sei bereits in der verbalen Auseinandersetzung aggressiv gewesen.
Vor Gericht musste Seyit K. freilich auch einräumen, dass er an jenem Abend bereits vorher einen Konflikt gehabt hatte, und zwar mit einem Müllmann. Da sei es um Geld gegangen. K. verfolgte die Aussagen der Zeugen und der Sachverständigen ohne Regung, mit gefalteten Händen.
Die andere Version
Während die drei anderen Gruppenmitglieder, und vor allem der Neffe, Seyit K. mäßigendes Verhalten zu attestieren versuchten, sagten die Freunde des getöteten Lustenauers genau das Gegenteil. K. sei bereits im Zuge der verbalen Auseinandersetzung immer wieder als Provokateur in Erscheinung getreten, habe die Gegner wiederholt als „Scheiß Österreicher“ bezeichnet. Einer der Freunde des Getöteten sagte aus: „Wir wollten schon längst nach Hause gehen, als vom Angeklagten der Vorschlag für einen fairen Kampf im Rahmen eines 1:1-Duells kam. Die Lage ist nach dem Fußtritt gegen den Kopf unseres Freundes eskaliert. Dieser hatte den Kampf schon gewonnen.“ Der Angeklagte und einer seiner Kumpel hätten vorher immer wieder erklärt, dass sie bis zum Tode kämpfen wollten.
Die Sachverständigen fanden klare Worte. Der Stich ins Herz war absolut tödlich, machte Gerichtsmediziner Walter Rabl deutlich. Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter beschrieb den Beschuldigten als unsichere Person, der schwer zugänglich sei. Er sei jedoch jedoch psychiatrisch nicht wirklich auffällig und könne das Unrecht seiner Handlungen durchaus erkennen.
Während die Staatsanwältin ihre Mordanklage aufrecht hielt, verwies Verteidiger Hubert Stanglechner in seinem Plädoyer auf die unübersichtliche Situation rund um den Streit der zwei Gruppen und auf die Vorgeschichte des tödlichen Konflikts. Das spätere Mordopfer sei Stunden vor der Tragödie in einen Vorfall verwickelt gewesen, in welchem er als Aggressor aufgetreten sei.
Privatbeteiligtenvertreter Stefan Denifl hätte mit einer höheren Strafe gerechnet und zeigte sich überrascht, dass die Geschworenen die Mordanklage verwarfen. „Das war keine Notwehr, da lag ein Tötungsvorsatz zugrunde.“ Dem Vater des Opfers wurde ein Teilschadenersatz in Höhe von 5000 Euro zugesprochen.