Nach Messerattacke im Rollstuhl

66-jähriger Serbe wegen Verdachts des versuchten Mordes in “bedingt obligatorischer” U-Haft.
Lauterach, Rankweil Der Verdächtige schmachtet in einer geschlossenen Abteilung im Landeskrankenhaus Rankweil im Rollstuhl. Lebensgefährliche Stichverletzungen durch ein Küchenmesser an beiden Armen und Beinen, am Hals und im Rückenbereich erzwangen eine zweiwöchige Unterbringung des 66-Jährigen in der Intensivstation. Damals, nach jener blutigen Auseinandersetzung in der Nacht auf den 8. Juni zwischen ihm und seiner 58-jährigen Frau in der gemeinsamen Wohnung in Lauterach (die VN berichteten).
„Keine Tötungsabsicht“
Was aber war geschehen? Der Mann selbst sagt aus, dass es zunächst zu einem verbalen Streit gekommen sei. Der Grund: Seine Frau habe ihn zu sehr vernachlässigt. „Dann wurde es mir zu viel!“, begründet er das, was er dann im Schlafzimmer tat. So habe er aus der Küche ein Messer geholt und damit auf seine schlafende Frau eingestochen. Jedoch nicht in Tötungsabsicht, wie er beteuert, sondern vielmehr „im Sinne eines Denkzettels“. Die 58-Jährige erlitt eine Verletzung am Hals und Schnittverletzungen an den Händen.
Was sich dann ereignete, ist noch rätselhaft. Aussagen stehen gegen Aussagen. Um Antworten zu finden, sind inzwischen Gutachten der Gerichtsmedizin und des Gerichtspsychiaters (bestellt ist Reinhard Haller) in Auftrag gegeben worden.
Vom Täter zum Opfer?
Der 66-Jährige behauptet, vom ursprünglichen Täter schließlich selbst zum Opfer geworden zu sein. Als seine verletzte Frau aus dem Schlafzimmer flüchtete, habe er sie eingeholt. Bei einem anschließenden Gerangel hätte ihm die 58-Jährige das Küchenmesser aus der Hand gerissen und ihm mehrere der lebensgefährlichen Stichverletzungen zugefügt, auch jene in den Rücken.
Während sich die Frau auf freiem Fuß befindet, ist über ihren Mann bei der Haftverhandlung am vergangenen Donnerstag im Landeskrankenhaus Rankweil wegen Verdachts des versuchten Mordes die „bedingt obligatorische“ Untersuchungshaft verlängert worden, da seine Unterbringung in der Justizanstalt Feldkirch aus gesundheitlichen Gründen noch nicht möglich ist. Wie die VN erfuhren, hat der Verdächtige den als Verteidiger in Mordsachen erfahrenen Rechtsanwalt German Bertsch ermächtigt, ihn zu vertreten. Laut Ermittlerkreisen stehe im Raum, dass sich der 66-Jährige die Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.
“Es gilt, die Ergebnisse der Gutachten abzuwarten.”
Rechtsanwalt German Bertsch
Doch das hält Bertsch für unmöglich, wie er gegenüber den VN sagte: „Laut meinem Mandanten wurden ihm durch seine Frau die viel schwereren Verletzungen zugefügt als umgekehrt. Es gilt jetzt, die Ergebnisse der Gutachten abzuwarten.“
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