Riedhütten werden Politikum

Vorarlberg / 01.08.2019 • 19:33 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Während die ÖVP die aktuelle Regel für ausreichend hält und auf das Lustenauer Modell verweist, fordern die anderen Parteien ein einheitliches Gesetz. VN/Paulitsch
Während die ÖVP die aktuelle Regel für ausreichend hält und auf das Lustenauer Modell verweist, fordern die anderen Parteien ein einheitliches Gesetz. VN/Paulitsch

FPÖ, Grüne, SPÖ und Neos wollen gesetzliche Regeln schaffen.

Bregenz Wie soll man mit alten Riedhütten umgehen, die ohne Baubewilligung gebaut wurden, aber schon 50 Jahre und länger stehen? Diese Frage beschäftigt nicht nur die betroffenen Bürgermeister, allen voran Kurt Fischer (Lustenau) und Dieter Egger (Hohenems), sondern seit einiger Zeit auch den Landesvolksanwalt (die VN berichteten). Nun ist das Thema in der Landespolitik angekommen. FPÖ, Grüne, SPÖ und Neos fordern ein landesweites Gesetz. Die ÖVP möchte es hingegen bei den Gemeinden belassen.

Früher war vieles einfacher. Wer im Rheintaler Ried ein kleines Grundstück hatte und einen Schuppen daraufstellen wollte, hat es einfach getan. Flächenwidmungsplan war ein Fremdwort, schriftliche Baubescheide brauchte es auch nicht. Die Raumplanung entwickelte sich mit der Zeit weiter. Die Hütten im Rheintaler Ried stehen nun meistens auf einer Freihaltefläche, dürfen also nur mit Ausnahmebewilligung und zu landwirtschaftlichen Zwecken gebaut werden. Wie die VN berichteten, gibt es alleine im Hohenemser und Lustenauer Ried rund 1000 großteils illegale Hütten. Lustenau arbeitet seit 2016 jeden Fall mit einer Riedhüttenkommission auf, in Hohenems tritt ab September eine Richtlinie in Kraft. Damit sollen Hütten auf legales Fundament gestellt werden. Wenn eine Bewilligung nicht möglich ist, droht der Rückbau oder gar der Abbruch. Es warten viele Jahre Arbeit. Dieter Egger betonte in den VN: “Ein Gesetz für den Umgang mit alten Hütten würde uns schon sehr weiterhelfen.”

Arbeitsgruppe gefordert

Einen Unterstützer fand er in Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda. Er forderte im VN-Gespräch, dass zumindest alte Hütten legalisiert werden. Jüngere Hütten, die zum Zeitpunkt ihres Baus genehmigungsfähig gewesen waren, sollten auch genehmigt werden. Damit rennt er bei Egger offene Türen ein: “Meine Forderung deckt sich mit jener des Landesvolksanwalts.” Auch SPÖ-Chef Martin Staudinger unterstützt den Vorstoß: “Wir halten es ganz mit dem Volksanwalt. Es soll eine Arbeitsgruppe geben, die sich dem Thema widmet.”

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück entgegnet: “Ich halte nichts davon, eine Generalamnestie zu erteilen.” Dazu sei derzeit auch keine Änderung im Baugesetz angedacht. “Gemeinden haben die Chance, eine Ausnahme zu erteilen. Ich finde es großartig, wie Lustenau das macht.” Die Gemeinden sollten jetzt einmal die Möglichkeiten des Raumplanungsgesetzes nützen. Der Koalitionspartner sieht das anders. “Ich glaube, es muss eine generelle Regelung geschaffen werden”, ist Umweltlandesrat Johannes Rauch überzeugt. Auch er kann sich vorstellen, dass Hütten, die vor einem bestimmten Tag gebaut wurden, automatisch legalisiert werden. “Man sollte sich nach der Wahl mit den Gemeinden zusammensetzen.” Auch die Neos möchten darüber reden. “Es braucht eine saubere, rechtliche Lösung. Es darf nicht in vielen Einzelfällen enden, weshalb eine Anpassung der Landesgesetze notwendig ist”, erklärt Neos-Chefin Sabine Scheffknecht.

Nach der Landtagswahl könnte sich also für so manchen Riedhüttenbesitzer das Problem lösen, wie es schon aufgetaucht ist: ohne eigenes Zutun.

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