Gebrauchtes Auto sorgt für Zoff

Käuferin ärgerte sich über kaputten Zahnriemen, Gericht gab Händler recht.
Bregenz, Feldkirch Die Wolfurterin brauchte ein Auto, da besorgte sie sich einen vermeintlich guten Gebrauchten bei einem Gebrauchtwagenhändler im Raum Bregenz. Der graue, zehn Jahre alte Opel Zafira, Erstzulassung 2007 mit einem Kilometerstand von rund 110.000, schien den Ansprüchen zu genügen. Alles war so weit okay, der Preis von 6300 Euro offenbar gerechtfertigt. Doch ein halbes Jahr und zusätzliche 7300 Kilometer später ließ die Frau einen Zahnriemenwechsel vornehmen und die Kupplung reparieren. Die Kosten: 2512 Euro. Die Käuferin war der Meinung, dass der Händler diesen Wechsel hätte vornehmen müssen und ging zu Gericht.
In zwei Instanzen entschieden die Richter allerdings, dass die Wolfurterin die Kosten selbst zu tragen hat. Somit kamen zu den Reparaturkosten noch rund 1500 Euro Prozesskosten dazu.
Begründung
Ein verkehrstechnisches Gutachten wurde eingeholt. Demnach steht zwar in den Herstellerrichtlinien, dass ein Zahnriemenwechsel nach 150.000 Kilometern oder zehn Jahren empfohlen wird. Reißt der Riemen, besteht die Gefahr, dass der Motor kaputt wird. Andererseits, so der Experte, kann ein nicht gewechselter Zahnriemen auch 20 Jahre halten und 150.000 Kilometer Fahrt locker überstehen. Das Gericht entschied, dass alleine das Überschreiten der Verwendungsdauer des Zahnriemens noch keinen gewährleistungspflichten Mangel darstellt. „Das Austauschintervall ist eine Empfehlung des Herstellers“, sagt Beklagtenvertreter Matthias Kucera. Bei dem geltend gemachten Mangel habe es sich um eine reine Verschleißerscheinung gehandelt, so der Harder Rechtsanwalt.
Ersturteil bestätigt
Das Landesgericht Feldkirch war mit der ersten Instanz einer Meinung. Die Klägerin drang mit ihrem Begehren nicht durch. Der Gebrauchtwagenhändler hat die Käuferin nicht über den Tisch gezogen, das Fahrzeug war bei Übergabe frei von Mängeln. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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