Was wurde eigentlich aus der Unterhaltsgarantie?

Vorarlberg / 08.08.2019 • 21:25 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
40.000 Kinder und Jugendliche bekommen in Österreich keinen Unterhalt.AFP
40.000 Kinder und Jugendliche bekommen in Österreich keinen Unterhalt.AFP

2017 sprachen sich alle Parteien dafür aus. Passiert ist nichts.

Wien 40.000 Kinder und Jugendliche bekommen in Österreich keinen Unterhalt, weder vom Staat, noch vom unterhaltspflichtigen Elternteil. Das ist nicht neu. Auch die Politik will dieses Problem schon lange in Angriff nehmen. Zumindest haben das alle Spitzenkandidaten vor der Nationalratswahl 2017 versprochen. Zwei Jahre später ist alles beim Alten. Die Forderungen der Parteien haben sich ebenso kaum verändert.

Kostenanalyse aus den 60ern

Grundsätzlich sind beide Eltern unterhaltspflichtig. Lebt ein Kind nur bei der Mutter, leistet sie den Unterhalt, indem sie es versorgt. Der Vater ist zu Geldunterhalt verpflichtet. Zahlt er unregelmäßig oder gar nicht, kann der Staat einspringen. Er versucht, den geleisteten Unterhaltsvorschuss aber wieder zurückzuholen. Ist der Vater kein „leistungsfähiger Unterhaltsschuldner“ wird kein Vorschuss gewährt. Es gibt nichts, wenn die Unterhaltszahlungen den Vater deutlich unters Existenzminimum treiben, er unverschuldet arbeitslos ist oder noch studiert. 

Der Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch fordert eine Reform dieser Regeln. Es brauche eine Grundsicherung für alle Kinder. „Problematisch ist auch, dass die Berechnungen zum Kindesunterhalt auf Kinderkostenanalysen beruhen, die noch aus den 60er-Jahren stammen.“ Die ehemalige Regierung habe das Thema 2020 zwar in einer Arbeitsgruppe diskutieren wollen, sagt Rauch. Jetzt wird aber neu gewählt.

Zuvor werden ÖVP und FPÖ die aktuelle Regierung mittels Entschließungsantrag auffordern, das Unterhaltsrecht zu modernisieren. Im Bundeskanzleramt gebe es bereits eine Arbeitsgruppe dazu, erklärt Ex-Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) den VN. Sie spricht sich vor allem für eine Beschleunigung der Unterhaltsverfahren aus. Der Unterhaltspflichtige solle außerdem ab Verfahrensbeginn zahlen müssen. Staatlicher Unterhaltsvorschuss sei aber nur für Kinder von solventen Eltern vorgesehen. 2017 schlug die ÖVP vor, einen Unterhaltszuschuss im Zuge der Mindestsicherung zu gewähren.

In der FPÖ heißt es, die aktuelle Regelung sei unmenschlich. Schließlich dürfe das Existenzminimum von Unterhaltsschuldnern um 25 Prozent unterschritten werden. Daher solle der Staat jenen Teil der Unterhaltsschulden übernehmen, welchen der Unterhaltsschuldner nicht zahlen kann. 2017 wollte die FPÖ eine Unterhaltsgarantie an die österreichische Staatsbürgerschaft knüpfen. 

Die Neos fordern ebenso eine grundlegende Reform des Unterhaltsrechts. Es brauche aber eine wissenschaftliche Grundlage. So solle eine Studie erstellt werden.

SPÖ, Grüne und Jetzt haben sich 2017 eine Unterhaltsgarantie für Kinder von Alleinerziehenden gewünscht. Sie hätten 205 bis 455 Euro bekommen sollen, wenn sie Familienbeihilfebezieher mit Wohnsitz in Österreich sind. „Leider haben ÖVP und FPÖ alle Versuche blockiert“, kritisiert Nationalratsmandatar Reinhold Einwallner (SPÖ). Er hält an der Forderung fest. Peter Pilz (Jetzt) schlägt vor, die staatliche Parteienförderung zu halbieren und diese in die Grundsicherung der Kinder zu investieren. VN-ebi

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