Alles für die Verfassung

Vorarlberg / 10.08.2019 • 11:59 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Alles für die Verfassung
Reuters

Wenn man sich in Österreich über etwas aufregt, kommt es früher oder später in die Verfassung. Das beruhigt nicht nur die Gemüter, sondern ist auch kostengünstig. So sind wir unter anderem zu einem Gesetz mit dem monströsen Titel „Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung“ gekommen. Darin bekennt sich die Republik wortreich zum Schutz all dieser Dinge, ohne auch nur einen Euro mehr ausgeben zu müssen. Österreich ist vermutlich das einzige Land der Welt, in dem die „Vermeidung von Störungen durch Lärm“ im Verfassungsrang steht. Solche Staatszielbestimmungen können den Gesetzgeber allerdings nicht zwingen, Gesetze zu erlassen, die wirklich etwas ändern würden. Nur weil sich Österreich in der Verfassung zur Gebärdensprache bekennt, hilft das noch keinem Gehörlosen. Die zur Beruhigung der Öffentlichkeit in der Verfassung deponierten Bekenntnisse wirken sich nur aus, wenn es um bestehende Gesetze geht. So stellte der Verfassungsgerichtshof einst fest, dass das Staatsziel Umweltschutz die Einschränkung der Motorbootlizenzen auf Seen erlaube.

Das Problem bei sehr allgemein formulierten Verfassungsbestimmungen ist, dass man ziemlich viel hineininterpretieren kann. Hans Kelsen, der Architekt der österreichischen Bundesverfassung, war daher sogar gegen deren ersten Artikel. Er war ihm zu plakativ. Karl Renner soll hingegen gemeint haben, in der Verfassung müsse auch etwas Schönes stehen. Und an Schönheit herrscht mittlerweile kein Mangel mehr: Laut Bundesverfassung sind „Demokratie, Humanität, Solidarität, Friede und Gerechtigkeit“ die Grundwerte der Schule. Oberösterreich, bekanntlich Heimat der Voest, bekennt sich in der Landesverfassung „zum Klimaschutz“. Die Vorarlberger Landesverfassung „anerkennt die Bedeutung des Sonntags“, auch wenn die Arbeitsruhe vom Bund festgelegt wird. Und gleich mehrere Länder schützen „die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen“. Als Fracking in aller Munde war, beeilte sich Vorarlberg in seiner Landesverfassung klarzustellen, dass es „das Aufsuchen und Gewinnen von Erdöl und Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten durch hydromechanisches Aufbrechen von Gesteinsschichten“ ablehne. Auch wenn der Bund für das Mineralrohstoffgesetz und damit das Aufsuchen von Erdöl und Erdgas zuständig ist, hatte das Land zumindest irgendetwas getan, um die Bevölkerung zu beruhigen. Und darum wird es auch gehen, wenn eines Tages das Bargeld in die Verfassung kommt.

Moritz Moser stammt aus Feldkirch, lebt und arbeitet als Journalist in Wien. Twitter: @moser_at

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