Renitenter Iraker auf Schläger- und Pöbeltour

Wiederholungstäter wegen Körperverletzung, Sachbeschädigungen und Drohungen verurteilt.
Feldkirch Bereits zu Beginn der Verhandlung zeigt der 22-Jährige, worauf er ein Recht zu haben glaubt. Er sitzt in Haft, hat aber noch den Schlüssel seiner Caritas-Unterkunft. Die Einrichtung möchte den Schlüssel zurück, doch der Angeklagte weigert sich. „Wenn ich aus dem Gefängnis komme, ist mein Zimmer weg. Diese Erfahrung habe ich schon einmal gemacht. Ich gebe den Schlüssel nicht her“, poltert er.
Teppichmesser
In der Folge wird verhandelt, was ihm an Straftaten zur Last gelegt wird. Zum einen sind da Faustschläge gegen einen 25-jährigen Bludenzer. Zuvor gab es eine wilde Rauferei, bei der der Iraker von seinem Kontrahenten mit einem Teppichmesser verletzt wurde. Nach der Messerattacke suchte er den Oberländer auf dem Bahnhofsgelände, fand ihn in der Montafonerbahn und griff ihn erneut an. Das Zugpersonal musste eingreifen.
Arzt bedroht
Als der 22-Jährige wegen der Messerverletzung im Feldkircher Spital verarztet werden sollte, wies er die Ärzte und das medizinische Personal schroff zurecht und schrie: „Ich will weder von einem Europäer noch von einem Israeli verarztet werden.“ Anschließend riss er sich den Verband herunter und rannte hinaus, nicht ohne zu drohen: „Ich schicke jemanden vorbei, der wird es euch zeigen.“ In der Ambulanz gibt es immer wieder solche Situationen, dennoch bestätigt der damals diensthabende Arzt, dass er kein gutes Gefühl bei dem aggressiven Mann hatte.
Ein 53-jähriger Arbeiter wurde von dem aufbrausenden Iraker ebenfalls völlig grundlos angegriffen. Nachdem der 22-Jährige einen Schaukasten demoliert hatte, schlug er dem Passanten unvermittelt auf den Kopf und auf die Hand. Am Finger splitterte ein kleiner Teil des Knochens ab, der 53-Jährige blutete am Kopf und hatte Schürfwunden. Dafür bekommt er 500 Euro zugesprochen. Ein anderes Mal warf der Angeklagte einem Gast vor einem Lokal ein Glas nach. Als ein weiterer Gast einschritt, drohte der Angeklagte: „Du und deine Familie tot.“
Vorbestraft
In Deutschland saß er eigenen Angaben zufolge schon einmal fünf Monate in Haft. In der Strafkarte findet sich eine Eintragung wegen Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Daneben noch einige weitere Verfehlungen, auch Drogen sind dem Mann nicht fremd. Die Richterin spricht den Angeklagten wegen Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung schuldig. Die Strafe wird mit 1200 Euro festgelegt, dazu kommen 500 Euro für den Verletzten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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