Die Nebenfolgen von Straftaten

Nach einer Verurteilung bleiben zahlreiche Arbeitsstellen ein Wunschtraum.
Feldkirch Nicht jeder bekommt zu lesen, was ein potenzieller Stellenbewerber in seiner Strafkarte stehen hat. So bleiben kleinere Vorstrafen in der Regel vom Arbeitgeber unentdeckt. Geht es um die Gründung einer Securityfirma, so gelten im Bewachungsgewerbe allerdings besondere Vorschriften. Da die Sicherheitsbehörde helfen soll die gewerberechtlichen Bestimmungen zu vollziehen, wird ihr ein tieferer Einblick gewährt.
Türsteher
Türsteher ist bei beruflich nicht qualifizierten Delinquenten ein beliebter Job. Wer sich in dem Bereich selbstständig machen möchte, sollte allerdings wissen, ob er Eintragungen in seiner Strafkarte hat. “Auch Führerscheinentzug ist nach strafrechtlichen Verurteilungen ein ganz wichtiges Thema“, erläutert Verteidigerin Astrid Nagel. Hier ist oft die Verkehrsunzuverlässigkeit der Knackpunkt.
Der Gesetzgeber hat bei den Bestimmungen des Führerscheingesetzes im Auge, dass Verbrecher, die beispielsweise bei einem Raub als Chauffeur fungierten, künftig nicht mehr fahren dürfen . Auch wer Suchtmittel mit dem Auto aus der Schweiz nach Österreich schmuggelte, den wird eine solche Nebenfolge, nämlich Führerscheinentzug, treffen. Der Gesetzgeber umschreibt es mit den Worten: „ … eine Person, die wegen ihrer Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen sich wegen der erleichternden Umstände schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen wird“. Oder anderes ausgedrückt: Mit Auto raubt oder schmuggelt es sich leichter.
Stopp dem Drogenhandel
Auch der Pass ist ein wichtiges Dokument, wenn man beispielsweise als Taxifahrer oder Zusteller sein Geld verdienen will. Wer beispielsweise über der gesetzlich erlaubten Grenzmenge Suchtmittel schmuggelt, muss davon ausgehen, dass ihm der Pass abgenommen wird. Allerdings muss eine gerichtliche Verurteilung bezüglich einer großen Ein- oder Ausfuhrmenge vorliegen.
Die Gewerbeordnung zählt etliche Delikte auf, die eine gewerbliche Selbstständigkeit unmöglich machen. Wer beispielsweise eine Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen kassiert, hat Pech.
Konzessionsproblem
Bestimmte Konzessionen sind für Vorbestrafte besonders problematisch. „Bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat, die mit mehr als einem Jahr Haft bedroht ist, wird eine Konzession als Bergführer, Canyoning-Führer oder Sportkletterlehrer schwierig. Aber auch einen Campingplatz als Inhaber zu betreiben, wäre auf Grund von ‚Unzuverlässigkeit‘ nicht möglich“, führt Nagel aus.
Selbst der Betrieb einer Imbissbude kann zum Problem werden. Die Verteidigerin ist in der Praxis oft gefordert, diese Nebenfolgen möglichst hintanzuhalten. Je mehr Hürden den Einstieg in ein redliches Leben verbauen, desto höher ist die Rückfallwahrscheinlichkeit, ist Nagel überzeugt.
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