Politischer Diskurs um Beratung für barrierefreies Bauen

Vorarlberg / 12.08.2019 • 09:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Eine behindertengerechte Wohnumgebung muss gut und sorgfältig geplant sein. AFP
Eine behindertengerechte Wohnumgebung muss gut und sorgfältig geplant sein. AFP

SPÖ zweifelt die Kompetenz des IfS in dieser Sache an.

Bregenz Knapp 224.000 Euro bezahlte das Land im vergangenen Jahr für Sozialberatung und Information zu barrierefreiem Bauen aus dem Sozialfonds an das Institut für Sozialdienste (IfS). Das ist einer Anfragebeantwortung von Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser an die SPÖ zu entnehmen. Demnach wurden in 439 Fällen 3185 Beratungsstunden geleistet. „Das sind pro Beratung über 500 Euro“, rechnet SPÖ-Clubobmann Michael Ritsch kritisch vor. Er hält Rüdisser außerdem entgegen, dass es sich dabei ausdrücklich nicht um ein bautechnisches Beratungsangebot handle. „Die Berater des IfS sind Experten für Sozialarbeit, nicht aber für bautechnische Fragen“, kritisiert Ritsch. Er verweist darauf, dass das IfS den Werkvertrag mit dem einzigen zertifizierten Berater und Sachverständigen für barrierefreies Bauen nicht verlängert hat (die VN berichteten). Es bleibe daher die Frage, wohin sich Privatpersonen wenden, die dazu Auskünfte benötigen.

Entscheidungsfindung

Karlheinz Rüdisser argumentiert, das IfS unterhalte für ganz Vorarlberg eine zentrale Telefonnummer sowie Mailadresse. Weiters stünden für alle vier Bezirke jeweils Ansprechpersonen zur Verfügung, die die Klienten vor Ort beraten. Im Fokus stünden erforderliche Umbaumaßnahmen sowie die soziale Situation der Betroffenen. Die fachliche Beratung umfasse unter anderem Informationen zu grundsätzlichen Bestimmungen im Bereich Umbau, Hinweise auf die baulichen Verbesserungsmöglichkeiten und Gefahrenquellen, Grundregeln der Barrierefreiheit und Voraussetzungen für finanzielle Förderungen sowie Unterstützung bei der Einholung von Angeboten, wenn das nötig sei. „Die Berater unterstützen auch bei der Entscheidungsfindung“, betont Rüdisser in seiner Antwort.

Über eine Million Förderung

Die Notwendigkeit der geförderten Maßnahmen sowie die Anspruchsvoraussetzungen für einen zusätzlichen finanziellen Bonus werden laut Landesstatthalter von Mitarbeitern der Wohnbauförderung und vom Energieinstitut bei stichprobenartigen Kontrollen überprüft. Die Skepsis von Ritsch, ob das Energieinstitut über das erforderliche ausgebildete Fachpersonal für barrierefreies Bauen verfügt, teilt Karlheinz Rüdisser nicht. Das Personal des Energieinstituts sei durchaus in der Lage, Vorgaben wie die Durchgangsbreite einer Türe von 80 cm oder eines unverbauten Wendekreises von 1,5 m im Sanitärraum zu überprüfen. 2018 schüttete das Land über eine Million Euro an Förderungen für barrierefreie Umbauten aus.

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