Im Visier der Kontrolleure

AK-Konsumentenschutz wirft Merkur-Markt Dornbirn Verbrauchertäuschung vor.
Dornbirn Paul Rusching spricht von „unmissverständlichen Aufzeichnungen“, die dem Konsumentenschutz der Arbeiterkammer in der Vorwoche zugetragen wurden. „Wir haben nach Erhalt unverzüglich die Lebensmittelaufsichtsbehörde informiert“, unterstreicht der oberste Konsumentenschützer Vorarlbergs.
Die erhobenen Vorwürfe hinterlassen im wahrsten Sinne des Wortes einen faden Beigeschmack. Demnach sollen im Merkur-Markt in Dornbirn seit beinahe einem Jahr Lebensmittel aus der Feinkosttheke, die ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum haben, aus dem Regal genommen, neu verpackt und wieder zum Verkauf angeboten werden. Mit neuem Mindesthaltbarkeitsdatum und zum selben Preis. Das Datum werde einfach um zehn Tage oder mehr verlängert. Das passiere insbesondere mit Käseprodukten, aber auch das Brot ist offenbar alles andere als frisch: „Brot, das beispielsweise an einem Samstag nicht verkauft wurde, wird wieder eingefroren und in der Folgewoche aufgetaut, neu verpackt und als vermeintlich frische Ware zum Normalpreis angeboten“, schildert Rusching.
Zwei Kontrollen
Die Lebensmittelbehörde des Landes ist bereits aktiv geworden. „Wir waren zweimal dort, einmal am Vormittag und einmal am Nachmittag und haben auch Proben gezogen“, bestätigt Friedrich Klinger von der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Dass die Lebensmittel aus der Feinkosttheke mit neuen Haltbarkeitsdaten versehen werden, habe man bei beiden Kontrollen nicht nachweisen können. Ebenfalls negativ verliefen laut Klinger die Laboruntersuchungen, bei denen „verschiedene sensible Käsesorten und eine Sahnetorte“ unter die Lupe genommen wurden. „Es wurden keine überhöhten Keimzahlen festgestellt, so dass man nicht sagen könnte, dass eine Überlagerung stattgefunden hat“, erläutert der Lebensmittelkontrolleur. Nichtsdestotrotz soll das Beweismaterial des Informanten an die Verwaltungsstrafbehörde übermittelt werden. Beim Rewe-Konzern, zu dem Merkur gehört, nehme man die Vorwürfe der Arbeiterkammer sehr ernst, versichert Pressesprecher Paul Pöttschacher. „Wir haben umgehend interne Überprüfungen eingeleitet. Grundsätzlich haben wir im Sinne unserer Kundinnen und Kunden ausführliche Richtlinien zum sicheren Umgang mit Lebensmitteln sowie ein gut funktionierendes, sorgfältiges Qualitätsmanagement.“
Täuschung des Konsumenten
Paul Rusching geht es nicht nur um die körperliche Sicherheit der Kunden. „Auch wenn die Lebensmittel möglicherweise mikrobiologisch in Ordnung sein mögen, der Konsument wird durch diese Vorgehensweise hinsichtlich der Frische und Qualität der Produkte getäuscht“, betont er. Zwar dürften Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums weiterhin verkauft werden, allerdings müssten die Verbraucher deutlich auf die abgelaufene Frist aufmerksam gemacht werden. „Durch das Neuverpacken und Verlängern des Haltbarkeitsdatums wird diese Vorschrift klar umgangen“, ergänzt der AK-Konsumentenschützer.
Die Arbeiterkammer fordert bereits seit Jahren, dass die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in den Betrieben gut sichtbar ausgehängt werden müssen. Sehr bewährt hat sich dabei laut Ruschnig das „Smiley-System“ aus Dänemark. Es sei einfach und überschaubar. Die Betriebe gäben sich große Mühe. Die Veröffentlichung der Kontrollberichte zwinge sie dazu, die Regeln genau zu kennen und zu befolgen, damit der Smiley auch morgen noch lacht.
Auch die FPÖ Vorarlberg fordert Konsequenzen. „Die Konsumenten müssen sich auf die Kennzeichnung der Lebensmittel verlassen können. Einzelne schwarze Schafe müssen genannt und konsequent zur Rechenschaft gezogen werden, um nicht den Ruf der Branche als Ganzes zu erschüttern“, fordert die blaue Konsumentenschutzsprecherin Nicole Hosp. VN-ger
„Wir haben nach Erhalt unverzüglich die Lebensmittelaufsichtsbehörde informiert.“

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