Hupe lässt Autofahrer ausrasten

Vorarlberg / 14.08.2019 • 22:27 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der 19-Jährige wurde wegen schwerer Körperverletzung zu 3000 Euro Strafe verurteilt. Dem schwer verletzten Opfer schuldet er 5500 Euro. EC
Der 19-Jährige wurde wegen schwerer Körperverletzung zu 3000 Euro Strafe verurteilt. Dem schwer verletzten Opfer schuldet er 5500 Euro. EC

Auseinandersetzung im Straßenverkehr eskalierte. Die Folge: schwere Körperverletzung.

Feldkirch Einmal hupen, zwei gebrochene Zähne: Im Mai dieses Jahres kam es in Bregenz-Vorkloster zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Autofahrern und ihren jeweiligen Beifahrern. Ein 34-jährige Serbe hupte einen 19-jährigen Arbeiter auf der Rheinstraße an. Warum, ist nicht klar. Sein Beifahrer meinte „nur zum Spaß“. Jedenfalls stieg der Autofahrer, der angehupt wurde, aus und schimpfte: „Du hupst mich nicht an, wer bist du!“.

Auf Konfrontationskurs

In der Folge steckten die beiden Streithähne ihre Köpfe so zusammen, dass sie Stirn an Stirn auf Konfrontationskurs waren. Es wurde geflucht, beleidigt und gedemütigt. „Ich f**** deine Mutter“, „Du H****sohn“. Da die Auseinandersetzung eine Weile dauerte, verließen schließlich auch die beiden Beifahrer die Fahrzeuge.

Es ist schwer zu verfolgen, wie das Ganze dann hin und her ging, jedenfalls waren die beiden Hauptakteure nicht zimperlich. Der schwergewichtige Erstangeklagte (zwölf Vorstrafen in der Strafkarte) soll gedroht haben: „Los, komm mit nach hinten, dann steche ich dich ab“. Nach ausführlichem Beweisverfahren ist jedoch nicht bewiesen, dass diese Worte gefallen sind. Somit gibt es einen Freispruch von der gefährlichen Drohung. Schwierig wird die Sache auch durch die Sprachenvielfalt. Serbokroatisch, Türkisch, Deutsch, kommunizierte wurde offenbar mehrsprachig.

Beweisvideo

Ein Video, das ein Zeuge aus einem benachbarten Wohnblock aufgenommen hat, liefert den Beweis, dass der 19-jährige Arbeiter den Beifahrer des anderen Autos mit einem Faustschlag von hinten niederstreckte. Das Opfer war nicht gefasst, wurde heimtückisch von hinten angegriffen, betont der Richter in seiner Urteilsbegründung. Auf dem Film sieht man, wie es den kleingewachsenen Mann regelrecht aus den Schuhen hebt und er nach vorne fällt. Die Bilanz: zwei abgebrochene Zähne und ein eingerissenes Ohr. Der Zahnarztkostenvoranschlag: rund 5500 Euro. „Mein Mandant konnte sich die Zähne bislang nicht richten lassen, weil ihm schlichtweg das Geld dazu fehlt, er muss mit einem Provisorium herumlaufen“, sagt Opferanwalt Stefan Denifl. Der bislang unbescholtene Schläger wird wegen schwerer Körperverletzung zu 3000 Euro Strafe verurteilt. Dem schwer verletzten Opfer schuldet er 5500 Euro. Dem 34-jährigen Erstangeklagten, den er ebenfalls geschlagen hat, muss er 285 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EC

„Mein Mandant konnte sich die Zähne bislang nicht richten lassen, weil ihm das Geld fehlt.“

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.