„Ich schneide dir den Hals durch“

Rumäne vor Gericht. Frau und Sohn verweigern Aussage, somit teilweiser Freispruch.
Feldkirch Im Sommer dieses Jahres kam es in der Bregenzer Wohnung der rumänischen Familie wieder einmal zu einem Streit. Das gibt auch das Familienoberhaupt zu. Die Frau erstattete Anzeige, der Sohn bestätigte die Angaben der Frau, wonach sich folgende Geschichte zugetragen hat: Der Mann (47) hatte getrunken, es kam zu Beleidigungen und Beschimpfungen. Er nahm ein großes Küchenmesser und drohte der Ehefrau. „Ich werde dich im Schlaf umbringen und dir den Hals durchschneiden.“ Anschließend packte er sie an den Haaren, riss daran und versuchte sie zu schlagen. „Da ging ich dazwischen“, sagte der Sohn damals gegenüber der Polizei aus. Im Verhandlungssaal sieht dann doch alles ganz anders aus.
„Kein Messer“
„Das ist total falsch“, hält der beschuldigte Bauarbeiter entgegen. Es sei kein Messer im Spiel gewesen. Er habe weder gedroht noch geschlagen. Ein Familienstreit, nichts weiter. Nicht einmal mit dem Finger habe er seine Frau berührt. Der Sohn wird als Zeuge aufgerufen, doch er erklärt nach der rechtlichen Belehrung, dass er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen will. Somit muss er nichts mehr sagen und seine Aussagen vor der Polizei dürfen nicht verwertet werden. Sprich, sie werden behandelt, als wären sie nie getätigt worden.
Noch verheiratet
Die 48-jährige Mutter will ebenfalls nicht aussagen. Alle drei wohnen nach wie vor zusammen, die Eheleute sind noch verheiratet, alles scheint wieder den gewohnten Lauf zu gehen. Der Angeklagte ist ohne Verteidiger und kennt sich rechtlich offenbar nicht so wirklich aus, denn in einem Punkt ist er geständig und dafür wird er bestraft. Hätte er auch diesen Punkt bestritten, das Opfer die Aussage verweigert, wäre auch hier ein Freispruch zu fällen gewesen. In dem Fall muss der Arbeiter allerdings 700 Euro bezahlen. Es geht dabei um einen Vorfall, der sich am nächsten Tag zugetragen hat.
Handy auf den Kopf
Es gab wieder Streit in der rumänischen Familie, dieses Mal bekommt die Gattin das Handy auf den Kopf und hat danach eine Beule. „Ich habe sie weggeschubst, und da ich zuvor telefoniert hatte, hatte ich noch mein Handy in der Hand, damit muss ich sie am Kopf getroffen und leicht verletzt haben, aber das war keine Absicht“, erläutert der 47-Jährige.
In zwei Punkten gibt es somit einen Freispruch, im Punkt Handyschlag eine Diversion. Bezahlt der Mann die 700 Euro, ist die Sache vom Tisch. „Jaja, ich bezahle“, verspricht der Angeklagte abschließend.
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