„Halsabschneider“ muss zahlen

Vorarlberg / 22.08.2019 • 07:30 Uhr / 2 Minuten Lesezeit
„Halsabschneider“ muss zahlen
Die Halsabschneidegeste kam den Angeklagten teuer zu stehen.  EC

Drohungen im „Prestige“ bescherten 20-Jährigem gerichtliches Nachspiel.

feldkirch „Das war der Alkohol, da bin ich manchmal ziemlich aggressiv“, meint der 20-jährige Angeklagte vor Gericht. Diese Wirkung hatte der junge Arbeitslose im Frühling dieses Jahres offenbar unterschätzt. Angefangen hatte das Ganze, weil er das Smartphone seines Freundes benutzte, um Musik zu hören. Währenddessen kam eine Nachricht eines gemeinsamen Bekannten herein, die allerdings für den Handyeigentümer bestimmt war. Der Inhalt war für den Angeklagten wenig schmeichelhaft, weshalb er sich ärgerte und dem Absender entsprechende Nachrichten zurückschickte.

„Wenn Du mir noch einmal die Hand gibst, breche ich dir Hände, Füße und Kiefer“, lautete zum Beispiel eine der Drohbotschaften. „Es wäre besser Gott bringt dich um als wenn ich dich treffe. Ich werde dich zerreißen“, eine andere.

Der Angeklagte war gekränkt, er hatte es offfenbar immer nett gefunden, mit der Clique unterwegs zu sein. Dass jemand aus der Gruppe das anders sah und seine Anwesenheit nicht so sehr schätzte, verärgerte ihn. Das wollte er sich nicht bieten lassen.

Treffen im „Prestige“

In einer Bar trafen die jungen Leute dann erneut aufeinander. Selbst einen Monat später war der Ärger bei dem 20-Jährigen noch nicht verraucht. „Ich bring dich um“, drohte er seinem ehemaligen Kumpel diesmal. Draußen beim Auto unterstrich er seinen Groll nochmals mit einer Halsabschneidegeste, indem er mit dem Zeigefinger über seinen Hals strich.

Alle Zeugen bestätigen sein aggressives Auftreten, er selbst ist geständig. 300 Euro Strafe muss er zahlen, 300 Euro gibt es zusätzlich auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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