Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Klima-Check

Vorarlberg / 22.08.2019 • 08:59 Uhr / 3 Minuten Lesezeit

Im angelaufenen Wahlkampf ist von einer Umweltorganisation der Vorschlag eingebracht worden, in Zukunft alle Gesetze und Verordnungen einem „Klima-Check“ zu unterwerfen. Vor der Beschlussfassung soll geprüft werden, welche Auswirkungen die betreffende Rechtsvorschrift auf das Klima hat. Sofort haben sich alle Parteien zu diesem Vorschlag bekannt, wodurch die Angelegenheit neutralisiert ist. Der Klima-Check wird in der weiteren Diskussion keine große Rolle spielen, weil ohnehin alle dafür sind. Ob er dann nach den Wahlen realisiert wird, bleibt offen, aber versprochen ist dies immerhin.

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Im Grunde müsste der Gesetzgeber den Klima-Check allerdings schon längst durchführen. § 17 des Bundeshaushaltsgesetzes sieht nämlich bereits seit einigen Jahren eine sogenannte „Wirkungsorientierte Folgenabschätzung“ vor der Erlassung sämtlicher Rechtsvorschriften des Bundes vor. Damit ist gemeint, dass beispielsweise jedes Gesetz vor der Vorlage im Parlament von Experten auf seine Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt zu prüfen ist. Diese Informationen sind den Abgeordneten zugänglich zu machen, damit sie sich vor ihrer Entscheidung informieren können. Selbstverständlich zählen auch die vermuteten Auswirkungen auf das Klima zu den zu prüfenden Folgen.

Der Klima-Check wird in der weiteren Diskussion keine große Rolle spielen, weil ohnehin alle dafür sind

Grundvernünftige Vorschrift

Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung ist eine grundvernünftige Vorschrift. In der Praxis wird das Gesetz jedoch nur in Ausnahmefällen gelebt. Die meisten Analysen beschränken sich auf Gemeinplätze, und es ist meist enttäuschend, wie oberflächlich die Prüfungen erfolgen. Ob sich daran etwas ändert, wenn sich die Parteien jetzt darauf einschwören, einen Klima-Check von Gesetzen und Verordnungen einzuführen, bleibt abzuwarten.
Wie wäre es einmal damit: Statt wieder ein neues Gesetz zu erlassen, könnte man doch einfach vernünftige, schon bestehende Gesetze einhalten und optimieren.

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