Vollstreckung vereitelt: Unternehmer verurteilt

Vorarlberg / 26.08.2019 • 22:25 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte wurde zu 3000 Euro Geldstrafe verdonnert. EC
Der Angeklagte wurde zu 3000 Euro Geldstrafe verdonnert. EC

Vorarlberger entzog seinen Lkw der Exekution.

Feldkirch Dass der 33-jährige Unternehmer arbeiten kann, sieht man. Er ist muskulös und kann eindeutig zupacken. Doch seit Längerem quält ihn eine finanzielle Forderung. Eine Forderung, deren Hintergrund der Unterländer nicht verstehen kann und auch nicht akzeptieren will. Er hatte seinen gepfändeten Lkw der Versteigerung und der Exekution entzogen und somit seinen Gläubiger geschädigt. Die Forderung einer anderen Firma wurde zivilrechtlich mittlerweile rechtskräftig bestätigt. Das heißt, ein Gericht hat festgelegt, dass sie in Höhe von rund 6000 Euro zu Recht besteht.

Die Entscheidung ist endgültig, es gibt nichts mehr daran zu rütteln, wie sehr sie dem Unternehmer auch missfallen mag.

Keine Entschuldigung

Da der Betrag dennoch nicht bezahlt wurde, stellte der Gläubiger einen Exekutionsantrag. Das übliche Prozedere einer „Fahrnisexekution“ nahm seinen Lauf. Der Vollstreckungsbeamte klebte das Siegel, besser bekannt als „Kuckuck“, direkt auf den Spiegel am Lkw des Unternehmers. Doch der Mann brauchte das Schwerfahrzeug und beteuerte, dass er ihn zum Geldverdienen benötige. Der nun am Landesgericht Feldkirch Angeklagte zahlte dann zwei Teilbeträge und glaubte, sein Fahrzeug wieder verwenden zu dürfen. Sagt er zumindest. Doch dann schlich sich wieder dieser Unmut ein. Das Gefühl, dem Gläubiger dieses Geld eigentlich gar nicht zu schulden, obwohl das Gericht dies so festhielt. Dann blieben die Zahlungen wieder aus.

Nicht einsichtig

„Ich sehe das Ganze einfach nicht ein“, fängt der Mann immer wieder bei Richter Martin Mitteregger an. Der erklärt ihm den Sachverhalt mit viel Geduld, und der Angeklagte muss verstehen, dass es bei der Vollstreckungsvereitelung nur darum geht, dass man der Exekution entgegen den gesetzlichen Regelungen nicht Folge geleistet hat.

Der Versteigerungstermin kam, das Fahrzeug war weg. Es stand an einem anderen Ort. „Es ist ja sowieso niemand gekommen“, sagt der ehemalige Eigentümer. Mittlerweile hat er das Fahrzeug verkauft. Um 7000 Euro, den Kran habe er zuvor abmontiert, der sei nochmals 5000 Euro wert, so der Beschuldigte. „Zahlen Sie Ihre Schulden!“, fordert der Richter den Mann auf. Der findet alles ungerecht und bittet um Ratenzahlung für die Strafe von 3000 Euro, die er nun zusätzlich bekommen hat. Ärgerlich ist, dass der strafrechtlich relevante Grenzbetrag um nur 47 Euro überschritten wurde. Ansonsten wäre die Strafe viel niedriger ausgefallen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EC

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