Damülser Dorfarzt in der Schweiz erneut verurteilt

Vorarlberg / 29.08.2019 • 06:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Damülser Dorfarzt in der Schweiz erneut verurteilt
Der Fall des 46-Jährigen macht in der Schweiz Schlagzeilen. Auch die neuerliche Verurteilung wird in Medien berichtet.

Gewerbsmäßiger Betrug: Schuldspruch auch in zweiter Instanz.

Damüls Seine Praxis war gestern geschlossen. Der Damülser Dorfarzt hatte sich in seiner früheren Wirkungsstätte in der Schweiz erneut vor einem Gericht zu verantworten. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug und betrügerischer Mißbrauch einer Datenverarbeitungsanlage. Gegenüber den VN hatte der Mediziner, der namentlich nicht genannt werden will, vor zwei Wochen von unglücklichen Umständen und Behördenwillkür gesprochen. Die Opferrolle nahm ihm der Richter am Regionalgericht Bern-Mittelland gestern jedoch nicht ab, wie die Berner Zeitung am Abend in ihrer Onlineausgabe berichtete. Statt eines erhofften Freispruchs setzte es eine bedingte Gefängnisstrafe von neun Monaten. Trotz fehlender Berufsausübungsbewilligung behandelte der Arzt Patienten und verrechnete diese Leistungen Krankenversicherungen. Das Urteil des gewerbsmäßigen Betrugs ist nicht rechtskräftig. Es gilt in dieser Sache weiterhin die Unschuldsvermutung. Der Mediziner kündige jedenfalls bereits vor dem Prozess an, in Berufung gehen zu wollen. Um einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Landesverweis komme der 46-jährige Deutsche jedoch herum, schreibt die Berner Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe.

Schlagzeilen in Schweizer Medien

„Der betrügerische Arzt“, titelt das Medium aktuell. Schon früher hatte der neue Damülser Dorfarzt in der Schweiz Schlagzeilen gemacht. „Das schwarze Schaf im weißen Kittel“ (ebenfalls Berner Zeitung), „Schwindel-Arzt abgetaucht“ (Blick) titelten große Zeitungen und ließen in ihren Berichten kaum ein gutes Haar am Mediziner. Der Gemeinde Damüls seien die Vorwürfe bekannt gewesen. Dort glaubt man an die Unschuld ihres Arztes und hofft, dass bald Gras über die Sache wachsen wird. Selbst eine rechtskräftige Verurteilung, ebenfalls wegen gewerbsmäßigem Betrug, wurde toleriert.

Das trifft auch auf die heimische Ärztekammer zu, die in einem Verfahren grünes Licht für die Aufnahme in die Arztliste gab. Gegenüber den VN hieß es zuletzt aber, man werde weitere Entwicklungen beobachten, wohl auch die neuerliche Verurteilung. Diese hat auch Auswirkungen auf den ersten rechtskräftigen Strafbescheid. Eine damals bedingt ausgesprochene Geldstrafe in der Höhe von 18.000 Franken wird fällig. Entschieden wird aber wohl auch darüber erst in einem weiteren Verfahren.

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.