Ein rabiater Schuldeneintreiber

19-Jähriger rastete wegen 100 Euro aus, schlug und würgte sein Opfer.
feldkirch Der 24-jährige Koch gibt zu, dass er Schulden hatte. Er wollte sie aber zurückzahlen und wartete nur noch seinen ersten Zahltag ab, weil er finanziell knapp bei Kasse war. Schulden hatte er unter anderem gemacht, weil er online Spiele heruntergeladen hatte, außerdem war auch im Übrigen seine finanzielle Situation nicht rosig.
Seine 16-Jährige Bekannte vereinbarte mit dem Koch ein Treffen am Dornbirner Bahnhof. Von dort aus schlenderte man weiter zu einer Bushaltestelle in der Klostergasse. Dort tauchte plötzlich sein Gläubiger, der 19-jährige Bruder des Mädchens, auf und sprach Klartext: „Du hast jetzt zwei Möglichkeiten, entweder du gibst mir das Geld oder ich schlage dich krankenhausreif“, drohte er seinem Schuldner. Der 24-Jährige war überrascht, seinen Gläubiger zu treffen. Hatte es doch seitens des Mädchens geheißen, dass ihr Bruder krank sei und garantiert nicht dazustoßen würde.
Geschlagen und gewürgt
Ohne Diskussion setzte es den ersten Faustschlag. „Ich war wie erstarrt“, erinnert sich das Opfer als Zeuge am Landesgericht Feldkirch. Es rückte zehn Euro heraus. Doch der Angreifer wollte noch die Kopfhörer. Die waren ein Geschenk, der Koch wollte sie nicht hergeben. Da kam der zweite Faustschlag. Der 19-jährige Arbeitslose nahm die Kopfhörer weg und gab sie seiner Schwester. „Ich hatte so eine Wut, ich wollte ihm einfach wehtun“, sagt der Angeklagte vor Gericht.
Deshalb würgte er das Opfer abschließend noch. Und zwar so heftig, dass der Mann blau anlief und fast umkippte. Eine unbeteiligte Zeugin beobachtete den Vorfall zufällig und bestätigt schockiert, mit welcher Brutalität der kräftige Angreifer seinen Kontrahenten würgte. Im Zorn riss der Angreifer seinem Gegenüber noch das Handy weg und schmiss es auf den Boden. Das Gerät war gerade einen Tag alt, der Koch hatte es am Vortag um 180 Euro gekauft. Durch die Misshandlung trug der 24-Jährige eine Schädel- und eine Halsprellung davon, außerdem einige Hämatome. „Diese Gewalt macht einen sprachlos“, so Richterin Sabrina Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung.
Rechtlich schwierig
Die rechtliche Beurteilung ist knifflig. Angeklagt ist ein Raub. Wenn sich jemand mit Gewalt geschuldetes Geld zurückholt, ist das allerdings kein Raub, denn er wird nicht bereichert, wenn die Beute nicht höher ist als die Geldschulden waren. Da man dem Angeklagten glaubt, dass er sein Geld zurück haben wollte, wird der Mann wegen Nötigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt. Dafür gibt es 600 Euro unbedingte Geldstrafe, weitere 600 Euro auf Bewährung. Die Demontage einer fremden Nummerntafel fällt da als Urkundenunterdrückung kaum ins Gewicht. Die Schwester des Verurteilten wusste mehr als sie zugibt, was ihr als Beitrag zur Nötigung und Körperverletzung angelastet wird. 180 Euro muss sie bezahlen und 180 Euro gibt es auf Bewährung. Das Opfer erhält 930 Euro Entschädigung. Bewährungshilfe wurde als Unterstützung angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig. EC
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