Postenschacher
Die Vorgangsweise bei der Bestellung eines der FPÖ angehörenden Vorstandsmitglieds bei der Casinos Austria AG (die teilweise in staatlichem Eigentum steht) hat zu Recht Empörung hervorgerufen. Zweifellos ist auch in der Vergangenheit und auch von anderen Parteien Postenschacher betrieben worden. Im Fall der Casinos sorgt freilich für Aufregung, dass der Vorwurf von Bestechlichkeit im Raum steht und eine Person in eine Funktion berufen wurde, die vom ausgewählten Personalberater offenbar als nicht geeignet beurteilt worden war.
Stellenbesetzungsgesetz
Verständlicherweise wird nun nach Konsequenzen gerufen, die in neuen, schärferen Gesetzen bestehen sollen. Es gibt zwar ein bereits 1998 erlassenes sogenanntes Stellenbesetzungsgesetz, das jedoch ziemlich lückenhaft ist. Das Gesetz ist nämlich nur auf die Besetzung von leitenden Funktionen in solchen Unternehmen anzuwenden, an denen der Staat zu über 50% beteiligt ist, was bei den Casinos nicht mehr der Fall ist. Das Stellenbesetzungsgesetz sieht auch keine Strafen oder andere Rechtsfolgen für den Fall seiner Verletzung vor.
Eignung der Bewerber
Verstöße gegen das Gesetz dürfte es in der Vergangenheit mehrfach gegeben haben. In § 4 steht nämlich geschrieben: „Das für die Besetzung zuständige Organ hat die Stelle ausschließlich auf Grund der Eignung der Bewerber zu besetzen.“ Man würde diese Gesetzesstelle gerne den Verantwortlichen verschiedener früherer und aktueller Postenbesetzungen vorlesen. Eigentlich müssten sie in lautes Gelächter ausbrechen.
Es ist bemerkenswert, dass es ohne Konsequenzen bleiben kann, wenn bestehende Gesetze von hochrangigen Funktionären nicht beachtet werden. Schließlich erwartet auch der Staat, dass sich seine Bürger an die Gesetze halten und verhängt Strafen, wenn sie das nicht tun.
Es ist unrealistisch zu glauben, dass Absprachen zwischen Parteien über die Vergabe verschiedener Posten gänzlich zu verhindern sind. Postenschacher gibt es in jedem demokratischen Staat der Welt. Trotzdem darf man eines schon fordern, nämlich dass – Parteinähe hin oder her – ausschließlich hervorragend qualifizierte Bewerber bestellt werden.
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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