Gemeindeinformatik klagt Wirtschaftsprüfer auf 3,1 Millionen Euro

Vorarlberg / 06.09.2019 • 18:45 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Die wegen Betrugs zu sechs Jahren Haft verurteilte 64-jährige Buchhalterin kann für den von ihr verursachten Schaden unmöglich aufkommen. Eckert
Die wegen Betrugs zu sechs Jahren Haft verurteilte 64-jährige Buchhalterin kann für den von ihr verursachten Schaden unmöglich aufkommen. Eckert

Betrugsopfer fordert nach Verurteilung von untreuer Buchhalterin hohen Schadenersatz.

Feldkirch Der Schaden bei der Gemeindeinformatik ist hoch, der Tatzeitraum der Betrugs- und Untreuehandlungen mit 22 Jahren lang. Ende August wurde jene 64-jährige Buchhalterin, die 35 Jahre lang in der GmbH angestellt war, in erster Instanz zu sechs Jahren Haft verurteilt (die VN berichteten). Das Geld ist offenbar weg, verbraucht, verschenkt, die Spurensuche nach Rücklagen endet im Nichts.

Verteidiger Florin Reiterer hatte im Prozess betont, dass seine Mandantin nicht besonders raffiniert vorgegangen sei. „Jedem HAK-Absolventen wären die Fehlbeträge aufgefallen“, sagte er. Die Zeugen halten dagegen. Sie sagen, die Vorgangsweise sei gut durchdacht gewesen. Die Gemeindeinformatik GmbH klagt das beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen auf einen Schadenersatz von 3.106.712,78 Euro. „Mangelnde Sorgfalt im Zuge der vorgenommenen Prüfungen“, so der Vorwurf. Bei ordnungsgemäßer Durchführung der Buchprüfung hätten die Malversationen der Mitarbeiterin entdeckt werden müssen und hätte kein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden dürfen, so der Standpunkt der Klägerin. Für die Prüfungen war angeblich immerdieselbe Person zuständig.

Prozess am 24. September

Zwar müssen Wirtschaftsprüfer für Fehler eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben, dennoch muss geklärt werden, ob und wenn ja, welche Fehler passiert sind. Die Gegenseite führt an, dass sie weder mit der Aufdeckung noch mit der Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände beauftragt war. Ebenso wenig hätte man Effektivität und Wirtschaftlichkeit zu prüfen gehabt. Verjährung und die Vereinbarung einer Haftungsobergrenze werden zudem eingewandt.Ob der Wirtschaftsprüfer als Sachverständiger für die 3,1 Millionen Euro geradestehen muss, wird, falls die Parteien sich nicht doch noch kurzfristig außergerichtlich einigen, in einem Zivilprozess am 24. September am Landesgericht Feldkirch geklärt werden.

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