Gericht: Einem Obdachlosen die Gulaschsuppe geraubt

Rumänen vermuteten Geld, schlugen brutal zu und fanden nur ein paar Habseligkeiten.
Feldkirch Die Straftat liegt bereits sieben Jahre zurück, doch der angeklagte 36-jährige Rumäne konnte erst jetzt aufgegriffen werden. Zwei seiner Komplizen wurden bereits 2013 verurteilt. Anfangs stritt er alles ab, er sei nicht mit den anderen Männern unterwegs gewesen, habe den obdachlosen Polen nicht überfallen und nicht ausgeraubt, so die ersten Angaben des Arbeitslosen. Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch entscheidet sich der Mann jedoch dafür, auszupacken.
Seit zwei Monaten sitzt er nun in U-Haft, zudem belasten ihn seine Komplizen. Das Opfer selbst kann nicht weiterhelfen. Mit ihm meinte es das Schicksal nicht besonders gut.
Unstet, dann Schlaganfall
Der heute 63-jährige Mann kann sich nicht mehr erinnern, was damals vor sieben Jahren passiert ist. Grund dafür sind zwei Schlaganfälle, die er in der Zwischenzeit erlitten hat. Wenigstens hat das Opfer heute eine Unterkunft bei der Caritas gefunden. Mit einem Rollator und einem jungen Begleiter begibt sich der Mann langsam in den Zeugenstand. Doch bald wird klar, dass er nicht weiterhelfen kann, seine Einvernahme überflüssig ist, zudem ist der Angeklagte geständig.
Die Worte des Zeugen sind schwer verständlich, nach fünf Minuten kann er wieder gehen. Es war der 27. November 2012, als der Obdachlose sein „Quartier“ unter einer Illbrücke bezog. An jenem Abend leuchtete ihm jedoch plötzlich eine Taschenlampe ins Gesicht. Sofort kam ein Schlag, die rumänischen Räuber forderten Geld von einem Menschen, der offensichtlich kaum etwas hatte. Als sie bemerkten, dass nicht viel zu holen war, nahmen sie ihm den Rucksack weg. Darin befanden sich eine Schuhputzcreme, ein Parfum und ein paar wenige Lebensmittel. Die Rumänen stahlen dem Mann sogar seine zwei Gulaschsuppen, schlugen ihm nochmals ins Gesicht und in die Nierengegend.
Sofortige Entlassung
Der bislang unbescholtene Angeklagte wird wegen Raubes zu zwölf Monaten Haft verurteilt, zehn davon werden jedoch auf Bewährung ausgesprochen. Mildernd wirkte sich vor allem die Unbescholtenheit, das Geständnis und der Umstand aus, dass die Tat bereits lange zurückliegt.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mann wird sofort entlassen, weil er bereits zwei Monate in U-Haft saß. Er verspricht, umgehend die Heimreise anzutreten. In Rumänien will er in Zukunft arbeiten und auf ehrliche Weise seinen Unterhalt verdienen.
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