Freisprüche nach Affäre um Wahlkarten in Bregenz

Gericht fand klare Worte: „Es liegt nicht das geringste Fehlverhalten vor.“
Feldkirch Im Mai 2016 fand die Bundespräsidentenstichwahl statt. Bereits drei Wochen vor dem Termin erging ein Mail von der Landeswahlbehörde an die Bundeswahlbehörde. Darin wurde auf die ständig zunehmende Zahl der Wahlkarten hingewiesen und auf den Umstand, dass es für Wahlhelfer und Zuständige immer schwieriger wird, die Massen zu bewältigen.
Die Rede ist von unzumutbaren Arbeitsbedingungen und Fehlerquellen. Bei der Wahl wollen es alle offensichtlich besonders gut machen und bereiten sich vor. Der am Landesgericht Feldkirch erstangeklagte 52-Jährige, seit 16 Jahren Wahlsachbearbeiter, kam am Wahlsonntag um drei Uhr morgens nach Hause. Am Montag mussten die Wahlkarten ausgezählt werden. „Ich stehe bei Wahlen immer unter Strom, ich möchte alles so gut wie möglich vorbereiten“, erzählt er als Angeklagter aus vergangenen Jahren.
Früh und fleißig
Und da passierte – wie Verfassungsjuristen in akademischen Diskussionen im Nachhinein in Ruhe erörterten – angeblich ein Fehler. Nachdem der Saal für die Auszählung der Karten bereit war, begannen die Sekretärinnen die Wahlkarten für das Öffnen vorzubereiten. Genaueres regelt das Bundespräsidentengesetz. Was das Wort „öffnen“ bedeutet, wird vor Gericht noch genau diskutiert. Und die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Es gibt nämlich zwei Kuverts, das innere Wahl- oder Stimmkuvert steckt in einem zweiten, äußeren Kuvert. Im Innersten der Stimmzettel. Bei diesem Prozess geht es lediglich um die Vorbereitung des Öffnens des „Überkuverts“.
Enorme Mengen
Da in Bregenz 10.000 Wahlkarten eintrafen, begann man frühzeitig, also um acht Uhr, mit den Vorbereitungen. Somit waren vor neun Uhr bereits 1000 bis 1500 Karten zum Öffnen vorbereitet. Das wusste auch jeder, keiner beanstandete dies.
Unter Zeitdruck begann man seine Arbeit. „Die 40 Kartons, welche die Wahlkarten beinhalten, ergeben eine Länge von 16 Metern“, veranschaulicht Verteidiger Philipp Längle. Um 17.00 Uhr gab es eine Pressekonferenz, bis dahin mussten die Karten ausgezählt sein. Schlussendlich beurkundete man das Zählergebnis und war froh, rechtzeitig fertig geworden zu sein.
Klarer Freispruch
„Ich bin der glasklaren Überzeugung, dass diese zwei Beamten keinen Fehler gemacht haben. Und ich finde es bedenklich, dass Mitarbeiter, die jahrelang ihren Dienst versehen haben, wegen derartiger Bagatellen angeklagt wurden“, so Richter Martin Mitteregger. Das Gesetz habe die Betreffenden mit unlösbaren Situationen zurückgelassen, ist sich die Justiz sicher, dass hier nicht einmal im Ansatz ein strafrechtliches Fehlverhalten vorliegt. Freispruch für den Erstangeklagten und den Bezirkswahlleiterstellvertreter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.