Schweizer Zöllner auf Spionagetour

Vorarlberg / 10.09.2019 • 22:32 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Zollbeamte aus der Schweiz reisten nach Vorarlberg, um hier eidgenössische Käufer von Hanfprodukten zu beobachten. hartinger
Zollbeamte aus der Schweiz reisten nach Vorarlberg, um hier eidgenössische Käufer von Hanfprodukten zu beobachten. hartinger

Eidgenössische Grenzwächter stellten in Vorarlberg Schweizer Käufern von Hanf nach.

Schwarzach Beobachter der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) in Zivil haben in Vorarlberg Schweizer Käufer von Hanfprodukten beobachtet, um sie dann bei der Einfuhr in die Schweiz zu überführen. Die vermutlich illegalen Einsätze wurden von der Zollverwaltung gestoppt. Die Landespolizeidirektion (LPD) Vorarlberg wird nach eigenen Angaben den Fall untersuchen und notwendige Maßnahmen treffen.

Akion „Knobli“

Die Aktion „Knobli“ hatte die Bekämpfung der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln in die Schweiz zum Ziel, bestätigte die EZV am Dienstag Schweizer Medienberichte. Bestimmte Hanfprodukte können in Vorarlberg legal gekauft werden, die Einfuhr in die Schweiz stellt allerdings eine Zuwiderhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz dar. Die EZV erklärte in einer Stellungnahme, dass die von ihr angezeigten Personen bei der Einreise gegen das Schweizer Betäubungsmittelgesetz verstoßen hätten. Im Schweizer Grenzraum seien diverse Patrouillen in Zivil eingesetzt worden, um Kontrollen zu vollziehen. Die auf österreichischem Hoheitsgebiet gewonnenen Erkenntnisse hätten dazu beigetragen, dass die Zollkontrolle risikoorientiert habe durchgeführt werden können.

Die EZV habe die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise im Rahmen der Fallnachbearbeitung infrage gestellt und die weitere Durchführung solcher Aktionen gestoppt. Die Behörde geht davon aus, dass der Einsatz nicht im Einklang mit den geltenden Vorschriften war. Die Formen der Zusammenarbeit werden im Polizeikooperationsvertrag mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein geregelt. Die vermutlich illegalen Einsätze erfolgten am 10. Februar und 14. April 2018 sowie am 9. und 22. März dieses Jahres. Die Geschehnisse würden nun mit den verantwortlichen Personen intern aufgearbeitet. Für die EZV sei es wichtig, den Auftrag unter den geltenden Rechtsbestimmungen zu erfüllen, hieß es weiter. Geprüft wird die Einleitung eines Disziplinarverfahrens sowie eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung, wie die EZV weiter schreibt.

Vorarlberger Polizei wusste nichts

Ermitteln wird auch die Landespolizeidirektion Vorarlberg: Wie ein Sprecher bestätigte, habe die Aktion stattgefunden, ohne dass die LPD davon Kenntnis gehabt habe.

Man sei erst vor wenigen Tagen durch das Innenministerium informiert worden. Die LPD werde den Fall untersuchen. Wenn sich herausstelle, dass der Polizeikooperationsvertrag verletzt worden sei oder gar ein Amtsmissbrauch vorliege, werde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

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