Nach Firstfeier zu schnell in die Kurve

18-jähriger Lehrling wegen Trunkenheit am Steuer zu kombinierter Strafe verurteilt.
FELDKIRCH Die jungen Leute trafen sich Anfang Juni zu einer Firstfeier. Es wurde reichlich gegessen und getrunken. Geplant war, so der Angeklagte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch, das Auto stehen zu lassen und sich ein Taxi zu rufen.
Wieso er schlussendlich selbst ins Auto stieg, weiß er nicht mehr. Ein Kollege bot sich an, den Wagen zu lenken, doch der junge Mann wollte lieber selbst fahren, denn die anderen hatten noch mehr getrunken als er. Der Lehrling hatte seinen Führerschein knapp ein Jahr zuvor gemacht.
Etwa um 1 Uhr kam der Lenker auf der Wälderstraße Richtung Alberschwende in einer Linkskurve von der Fahrbahn ab. Der Wagen überschlug sich und war danach nur noch Schrott. Der 18-Jährige wurde nur unwesentlich verletzt, die anderen beiden Insassen, beide Kumpel des Lenkers, erwischte es schwerer. Rippenbruch und Gehirnerschütterung sowie eine Rissquetschwunde beim 23-jährigen Beifahrer, eine schwere Brustkorbverletzung mit Lungenquetschung, Einblutungen und Serienrippenbrüchen beim zweiten Mitfahrer. Während Ersterer heute kaum mehr Schmerzen zu haben scheint, machen dem Zweiten, Lkw-Fahrer von Beruf, die Rippenbrüche immer noch zu schaffen. „Sie haben großes Glück, dass niemand getötet wurde, so wie das Auto aussieht“, sagt Richter Richard Gschwenter zum Beschuldigten.
Vermutlich zu schnell
Dass der junge Mann zwischen 40 und 60 km/h fuhr, so wie er es im Spital angegeben hatte, glaubt der Vorsitzende nicht so recht. „So etwas wird mir nie wieder passieren, der Unfall war mir eine Lehre“, meint der junge Mann, dass er in jener Nacht Glück im Unglück hatte.
Zum Erstaunen aller Anwesenden hat der Angeklagte zurzeit noch seinen Führerschein in Händen. Warum er ihn nicht sofort nach dem Unfall abgeben musste, bleibt unklar. An zivilrechtlichen Folgen wartet trotz Haftpflichtversicherung noch einiges an Schadenswiedergutmachung auf ihn. 11.000 Euro werden als Mindestbetrag genannt. Vorerst muss er wegen fahrlässiger Körperverletzung 1200 Euro Strafe zahlen, vier Monate Haft werden zudem auf Bewährung ausgesprochen. EC