Bundespräsidentenwahl lässt Justiz keine Ruhe

Vorarlberg / 20.09.2019 • 18:48 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Bundespräsidentenwahl lässt Justiz keine Ruhe

Bezirkshauptmann droht Schadenersatz von 36.000 Euro.

Bregenz Alexander Van der Bellen ist nun bald drei Jahre Österreichs Bundespräsident. Längst ist Gras über die Wahlwiederholung und -verschiebung gewachsen – zumindest für die meisten. Einige Menschen beschäftigen sich aber nach wie vor damit, darunter die österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwälte. Sie brachten vor Kurzem zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft (BH) Bregenz vor Gericht, weil die Briefe mit den Briefwahlkarten bei der Auszählung zu früh aufgemacht worden sind. Der Vorwurf lautete Amtsanmaßung und Falschbeurkundung. Kürzlich wurden die beiden BH-Mitarbeiter freigesprochen. Der Richter ärgerte sich darüber, dass wegen so einer „Lappalie“ (Zitat) zwei engagierte Mitarbeiter vor Gericht gezerrt werden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht das anders. Sie hat gegen beide Freisprüche Rechtsmittel wegen Nichtigkeit und Schuld angemeldet.

Gernot Längle, Leiter der Abteilung 1a im Landhaus und damit mitverantwortlich fürs Organisieren von Wahlen in Vorarlberg, kann die Berufung nicht nachvollziehen, wie er im Podcast „VN-Woche“ erklärt. (Die komplette Folge gibt es kommende Woche zum Nachhören.) Die Situation nach der Wahlwiederholung sei für alle Beteiligten schwierig gewesen. „Und jetzt geht man auch noch strafrechtlich gegen Mitarbeiter vor, die Republik sogar noch zivilrechtlich“, sagt Längle.

Zivilrechtlich will der Bund von zwei Personen Schadenersatz. Zum einen vom früheren Bezirkshauptmann-Stellvertreter, dessen Versicherung die Forderung bezahlt. Zum anderen vom Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech, der selbst dafür aufkommen müsste. Er hat nicht bezahlt. Am 13. November steht daher eine Verhandlung an. Es geht um 36.000 Euro. Für Zech ist es nicht nachvollziehbar, warum er für diese aufkommen sollte. „Wir standen unter enormem Termindruck.“ Der Innenminister hatte am Tag nach der Wahl eine Pressekonferenz um 17 Uhr angesetzt. „Es war faktisch nicht umsetzbar, in dieser Zeit diese große Anzahl an Wahlkarten auszuzählen.“ Warum er keine Versicherung hat, welche den Schadenersatz übernehmen könnte? Zech: „Es ist sehr ungewöhnlich, dass ein Dienstgeber, in dem Fall der Bund, Mitarbeiter klagt, die nach bestem Wissen und Gewissen handeln.“ VN-ebi, mip

„Der Bund klagt Mitarbeiter, die nach bestem Wissen und Gewissen handeln.“

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