Weitere Zeugen zum Harder Grundstücksdeal

Großer Aufwand und viel Emotionen, doch noch immer keine Lösung im Zivilprozess.
Feldkirch Die Geschichte selbst ist bekannt, immerhin ist es der dritte Rechtsgang, den sie durchläuft. Im Juni 2015 verkaufte ein damals 96-Jähriger in Hard ein Grundstück der Kategorie Bauerwartungsland und Baumischgebiet an einen Harder Landwirt um 50.000 Euro. Das Grundstück ist nach entsprechender Widmung allerdings rund 800.000 Euro wert. Das Interesse des betagten Herrn, so der Käufer, sei es vor allem gewesen, weiterhin Kühe auf der Wiese grasen zu sehen, statt den Grund zuzubauen. „Mein Vater war nicht geschäftsfähig“, sagt jedoch der Sohn des Verkäufers, von Beruf Rechtsanwalt. Gutachten wurden eingeholt, Zeugen befragt, zwei Urteile gesprochen, dennoch ist die Sache nicht erledigt. Rechtsanwalt Karl Schelling, der seinen Vater als Verkäufer vertritt, klagt auf Unwirksamkeitserklärung des Kaufvertrags. Die Gegenseite will, dass der Kaufvertrag bleibt wie er ist, der Käufer das Grundstück bekommt, wie von dem Verkäufer angeblich gewünscht.
Nicht geschäftsfähig
Inzwischen haben mehrere Gutachter den Pensionisten untersucht. Die Psychiater sind sich einig: Der Mann war damals nicht geschäftsfähig. Die erste Untersuchung fand rund ein halbes Jahr nach dem Kaufvertrag statt. Am Montag waren zwei Zeugen am Wort. Zum einen eine Frau, bei deren Einvernahme die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, weil angeblich private Details erörtert wurden. Zum zweiten erzählte ein Bergfreund des betagten Herren, wie er den Mann in den vergangenen Jahren vor und nach dem gegenständlichen Rechtsgeschäft erlebte.
Zunehmend verwirrt
Der 72-jährige Zeuge, der mit dem Verkäufer etliche große Bergtouren, unter anderem auf den Kilimandscharo unternahm, berichtet, wie er den Mann 1957 kennenlernte. Der ausgebildete Rettungssanitäter erzählt, wie der Techniker präzise und versiert Fachgespräche führen konnte. Andererseits sei er immer etwas „schusselig“ gewesen. Insgesamt habe er aber seit 2012 eine starke Veränderung des Pensionisten festgestellt. „Er erkannte mich nicht, konnte Dinge nicht zuordnen und ich hätte beispielsweise kein größeres Geld bei ihm wechseln wollen“, sagt der Zeuge. „Ein größeres Rechtsgeschäft?“ hakt Richterin Siglinde Stolz nach. „Absolut undenkbar“, sagt der Bergfreund.
Interessenskollision
Der Anwalt des Grundstückskäufers, Valentin Neuser, will einen Kollisionskurator. Es brauche jemand Unabhängigen, denn es gebe Interessen, die miteinander in Konkurrenz stehen. Der Sohn, der sein Erbe geschmälert sieht, vertritt seinen Vater. Dieser habe aber eindeutig gewollt, dass seine Wiese weiterhin der Landwirtschaft zur Verfügung steht, lautet die Argumentation der Beklagtenseite. Wegen weiterer Zeugen wurde abermals vertagt.
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