Streiken erlaubt, aber nur unter Aufsicht

Vorarlberg / 26.09.2019 • 19:32 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Bildungsministerin Rauskala erklärte in einem Erlass die Teilnahme am Earth Strike unter Aufsicht für zulässig. VN/Paulitsch
Bildungsministerin Rauskala erklärte in einem Erlass die Teilnahme am Earth Strike unter Aufsicht für zulässig. VN/Paulitsch

Erlass ermöglicht Schülern am Earth Strike teilzunehmen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Schwarzach Das Ziel ist klar, nämlich die globale Temperaturerhöhung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Die Rechtslage ist es ebenfalls: Allerdings anders als noch vor wenigen Wochen. Die Week for Future findet ihren Abschluss im weltweiten Earth Strike am heutigen Freitag. Auch in Bregenz ist ein großer Streik geplant. Während die Teilnahme an einem solchen Streik bisher rechtswidrig war, hat Bildungsministerin Iris Rauskala nun einen Erlass an alle Schulen in Vorarlberg herausgegeben, der es ermöglicht, dass Schüler an dem Streik teilnehmen können.

 

Dürfen Schüler alleine zum Streik?

Nein, denn es muss jedenfalls gewährleistet sein, dass die Kinder und Jugendlichen von Lehrpersonen beaufsichtigt werden, betont Elisabeth Mettauer-Stubler von der Vorarlberger Bildungsdirektion.

 

Welche Voraussetzungen gibt es?

„Die Schüler können im Rahmen einer schulbezogenen Veranstaltung oder einer Schulveranstaltung an der Demonstration teilnehmen“, erklärt Mettauer-Stubler. Eine Schulveranstaltung ist zum Beispiel eine Exkursion, an der die ganze Klasse teilnimmt. „Bei einer schulbezogenen Veranstaltung ist die Teilnahme freiwillig.“

So wird es heute auch in der HLW Feldkirch gehandhabt. Eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Klimaschutz-Demonstration ist laut dem Erlass außerdem, dass diese in ein pädagogisches Gesamtkonzept eingebettet wird. Ein Punkt, der auch Direktorin Doris Fußenegger wichtig ist: „Ich finde es gut, wenn sich die Schülerinnen engagieren, allerdings ist es wichtig, dass Hintergründe beleuchtet und Diskussionen in Gang gesetzt werden.“ Dies könne zum Beispiel in Form von Unterrichtsprojekten zum Thema Klimaschutz im Vorfeld geschehen, aber auch didaktisch nachbereitet werden. Ein Aspekt, den auch Reinhard Sepp, Direktor am BRG/BORG Schoren, besonders am Herzen liegt: „Die Lehrpersonen sind angehalten, das Thema Klimaschutz und auch weitere Aspekte in einem Zusammenhang, etwa Demokratie, im Unterricht zu beleuchten“, unterstreicht Sepp. Denn es gebe zwar Jugendliche, die ihr Engagement in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit glaubhaft betreiben, aber: „Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Schüler zu vergangenen Demonstrationen mit dem Auto oder dem Moped gefahren sind“, kritisiert der Direktor.

 

Wer entscheidet über die Teilnahme?

Die Entscheidung, ob am Earth Strike als Schulveranstaltung teilgenommen wird, obliegt der Schulleitung. „Bei einer schulbezogenen Veranstaltung ist dies die Schulbehörde oder der Schulgemeinschaftsausschuss“, erklärt Mettauer-Stubler. Im  Falle des BRG/BORG Schoren wurde zum Beispiel auch entschieden, dass keine Unterstufen-Klassen zum Streik gehen dürfen.

 

Gilt der Erlass für weitere Streiks?

Nein, dieser Erlass bringt keinen Automatismus für nachfolgende Streiks, betont Mettauer-Stubler. Allerdings: „Es ist gut möglich, dass es einen neuen Erlass gibt.“

„Es ist wichtig, dass Hintergründe beleuchtet und Diskussionen in Gang gesetzt werden.“

„Wir wissen, dass Schüler zu vergangenen Demos mit dem Auto gefahren sind.“

Streiken erlaubt, aber nur unter Aufsicht
Streiken erlaubt, aber nur unter Aufsicht
Streiken erlaubt, aber nur unter Aufsicht