Häusle-Prozess: Nur Gerüchte und Vermutungen

Vorarlberg / 09.10.2019 • 15:45 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Häusle-Prozess: Nur Gerüchte und Vermutungen
Den VN einst zugespielt: Foto von Müll in illegaler Deponie. Auf wessen Anweisung er vergraben wurde, zu eruieren ist vor Gericht schwierig.

Am sechsten Tag des Verhandlungsmarathons kam der Viertangeklagte zu Wort.

Feldkirch Der Tag sechs des 20-tägigen Häusle-Prozesses stand wieder im Zeichen der Analyse von Fachbegriffen und Verarbeitungsprozessen. Am Wort war der 38-jährige Viertangeklagte, der bereits 1998 als Lehrling im Betrieb anfing und sich bis zum Jahr 2012 zum abfallrechtlichen Geschäftsführer hochgearbeitet hatte. Er war für Kompostierung, Deponie und schließlich auch für die Vergärungsanlage zuständig. Er hatte in seinen Angaben vor der Polizei angegeben, dass vermutlich Kanalräumgut und Straßenkehricht in einen Maisacker eingearbeitet worden seien. „Auf den Fotos ist dies erkennbar“, so seine damalige Aussage. Heute relativiert der Mann auf Nachfrage von Verteidiger Thomas Raneburger und sagt: „Auf den Fotos ist das nicht erkennbar, ich traf meine Aussage aufgrund von Gerüchten und Vermutungen. Aber geredet wird viel, wenn der Tag lang ist“, legt er heute noch nach.

Keine Anordnung

Auch was den Punkt betrifft, dass ein bestimmter Kollege dies angeordnet habe, kann der ursprünglich belastete Neuntangeklagte aufatmen. Der Viertangeklagte gibt nämlich zu, dass er das nicht gesehen oder gehört, sondern lediglich vermutet habe. Vermutet deshalb, weil der betreffende Kollege prinzipiell für einen gewissen Bereich zuständig war und er deshalb annahm, dass es der Neuntangeklagte gewesen sein müsse. Die Begriffe Kanalräumgut und Straßenkehricht werden analysiert. Und es ist interessant, was alles mit diesem Material passiert, ehe es deponiert werden darf. Relativ einfach ist der Straßenkehricht, er besteht im Prinzip aus Blättern und Kies. Dennoch untersucht eine externe, akkreditierte Prüfanstalt, ob irgendwelche problematischen Stoffe wie Mineralölrückstände enthalten sind. Ist das der Fall, darf das Material aus der Kehrmaschine nicht auf die Deponie.

Aufwendiger Vorgang

Aus Kanalschächten abgesaugtes Material verlangt eine aufwendigere Behandlung, zusammengefasst galt aber auch hier: Was die externe Prüfanstalt als problematisch einstufte, durfte nicht auf den Häusle-Müllberg. Dass Müll illegal eingegraben wurde, ist klar. Doch wie viel, von wem und aus welchem Grund, ist schwer zu ergründen. Die Waage bei der Anlieferung ist unumgänglich und zuverlässig, hier sind Fehler so gut wie auszuschließen. Wie der Müll intern, also auf dem Gelände verschwand, ist noch offen. Ein wesentliches Problem sind auch die komplexen Verarbeitungen, Umlagerungen und die Gewichtsveränderung durch Regen oder Trockenheit. Gelagertes Material wird um Tonnen schwerer, wenn es länger regnet, umgekehrt wird es entsprechend leichter, wenn Trockenheit herrscht. Bis zu einem Urteil ist es noch ein langer Weg. Doch nun ist bis nächsten Montag wieder Verhandlungspause.

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