Auf Umwegen zur „Ehe light“

Vorarlberg / 28.10.2019 • 14:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Auf Umwegen zur „Ehe light“
APA

Die Eingetragene Partnerschaft boomt, aber nur bei heterosexuellen Paaren.

SCHWARZACH Nachdem die ÖVP einst keine Ehe für alle zulassen wollte, wurde 2010 speziell für gleichgeschlechtliche Paare eine Eingetragene Partnerschaft eingeführt. Seit 1. Jänner dieses Jahres stehen aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) aber sowohl die Ehe als auch die Eingetragene Partnerschaft allen offen. Ergebnis: Die EP boomt – aber nur bei heterosexuellen Paaren, bei ihnen hat sie sich zur „Ehe light“ entwickelt.

„Wir erleben auch Paare, für die eine Ehe eine zu große Verbindlichkeit mit sich bringt.“

Michael Thaler, IfS-Familienberater

Die Zahlen, die die Statistik Austria führt, sprechen eine deutliche Sprache: Von Jänner bis Juli 2018 wurden österreichweit 219 Eingetragene Partnerschaften besiegelt; und zwar ausschließlich von gleichgeschlechtlichen Paaren. In Vorarlberg waren es gerade einmal elf. Für heuer weist die Statistik viel höhere Werte aus: Österreichweit hat sich die Zahl der Begründungen im Vergleichszeitraum auf 638 verdreifacht und auch in Vorarlberg hat sie ähnlich stark zugenommen; auf 29 nämlich. Homosexuelle finden sich kaum noch darunter. Hierzulande sind von den 29 Eingetragenen Partnerschaften 25 von heterosexuellen Paaren besiegelt worden.

Auslaufmodell

„Das ist eine Überraschung“, bestätigt die Dornbirner Rechtsanwältin Birgitt Breinbauer: Nach dem erwähnten VfGH-Erkenntnis war eigentlich erwartet worden, dass die Eingetragene Partnerschaft zu einem Auslaufmodell werden würde. Sprich: Dass es zu keinen neuen Begründungen mehr kommt. Dass sich die Sache jedoch ganz anders entwickelt hat, erklärt die Familienrechtsexpertin damit, dass es Leute gebe, „die der Ehe mit großer Skepsis gegenüberstehen“. Ihnen hat sich hier eine Alternative aufgetan, die ebenfalls eine gewisse Verbindlichkeit erzeugt. Die rechtlichen Unterschiede zwischen der Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft (EP) sind klein. Das Eherecht geht da und dort weiter. So wird darin ausdrücklich betont, dass die Gatten einander zu Treue verpflichtet seien. Bei der EP ist ausschließlich von umfassender Lebensgemeinschaft und Vertrauensbeziehung die Rede. Im Falle der Trennung wiederum sieht das Eherecht einen sogenannten Ehegattenunterhalt vor. Dieser kann dem Ex-Gatten zugesprochen werden, der die Betreuung eines gemeinsamen Kleinkindes übernommen hat. Bei der EP ist das nicht enthalten. Überrascht über die Entwicklung zeigt sich im Gespräch mit den VN auch Michael Thaler, Familienberater beim Institut für Sozialdienste (IfS): „Bei unserer Beratung erleben wir aber schon gelegentlich Paare, für die eine Ehe aus persönlicher Sicht eine zu große Verbindlichkeit mit sich bringt. Für sie ist die Eingetragene Partnerschaft möglicherweise ausreichend.“ Was das wirklich bedeutet, müsse aber erst sickern, so Thaler. Wie die Ehe für Homosexuelle, ist die Eingetragene Partnerschaft für Heterosexuelle schließlich eine neue Option, mit der sie sich erst näher befassen müssen.