Neue Verordnung für das “Kojen-Moos”

Der Entwurf wurde bereits in Begutachtung geschickt.
Bregenz, Riefensberg Das bestehende Naturschutzgebiet „Kojen-Moos“ in Riefensberg soll eine neue Verordnung bekommen. Der Entwurf wurde von der Landesregierung am Montag im Internet veröffentlicht. Bürger haben nun bis 18. November Zeit, eine schriftliche Stellungnahme einzubringen.
Mit der Verordnung soll der „ausgedehnte Moorkomplex der Kojen-Moore mit seiner hochmoor-typischen Hydrologie und den zwei großflächigen und weitgehend ursprünglichen Latschenhochmooren als Lebensraum für eine vielfältige und vielfach gefährdete Pflanzen- und Tierwelt“ geschützt und dauerhaft erhalten werden, teilt das Land in einer Aussendung mit.
Die Errichtung oder Änderung von Gebäuden, Sport- und Freizeiteinrichtungen ist demnach ebenso verboten wie der Neu- oder Ausbau von Straßen oder Wegen, der Abbau von Torf oder die Einbringung oder Aufforstung von nicht heimischen oder nicht ortstypischen Pflanzen. Weiters dürfen bestehende Wege nicht verlassen, Abwässer nicht eingeleitet oder der Naturhaushalt geschädigt werden. „Damit soll sichergestellt werden, dass auch zukünftige Generationen die Schönheit und Besonderheit dieses Naturschutzgebietes selbst entdecken und erleben dürfen“, führt Umweltlandesrat Johannes Rauch aus.
Im Juli wurde im Landesrecht die sogenannte Aarhus-Konvention verankert. Dabei handelt es sich um einen völkerrechtlicher Vertrag, der den freien Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren sowie den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten regelt. „Bürgerinnen und Bürger haben nun noch einfacher die Möglichkeit, aktiv Stellung zu einer geplanten Verordnung zu nehmen, da die Landesregierung nun verpflichtet ist, diese im Internet zu veröffentlichen. Mehr Transparenz und eine breite Zugänglichkeit werden somit gewährleistet“, ergänzt der Umweltlandesrat.
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