Bezirksgericht: Betrunkener prellte Taxifahrer

Vorarlberg / 29.10.2019 • 08:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Bezirksgericht: Betrunkener prellte Taxifahrer
Taxifahrer chauffierte Fahrgast von Dornbirn nach Bregenz. Doch statt dem Fuhrlohn gab es nur Ärger. VN

Weil der Bankomat in der Tankstelle „streikte“: Freispruch im Zweifel für hungrigen Fahrgast.

Dornbirn Bereits 17 Eintragungen im Vorstrafenregister und schon wieder eine lästige Ladung vor Gericht: Der 36-jährige zweifache Familienvater steht als Beschuldigter sichtlich nervös vor dem Dornbirner Bezirksrichter Frank Plasinger. Schließlich geht es um viel für ihn. Auch wenn das „corpus delicti“ selbst – eine nicht bezahlte Taxirechnung in Höhe von 39,30 Euro – in keinem Verhältnis zu den drohenden Konsequenten zu stehen scheint.  

Es war im April, als sich der Unterländer mit einem Taxi von Dornbirn zu einer Tankstelle in Bregenz fahren ließ. Nur für ein Zwischenstopp. „Ich hatte Heißhunger auf eine Leberkäsesemmel“, sagt er. Der Taxifahrer wollte bei dieser Gelegenheit gleich mal seinen Fuhrlohn kassieren – und ging damit prompt leer aus. „Ich habe kein Geld gesehen. Stattdessen hat er mich beschimpft und mir vor die Füße gespuckt“, brüskiert der Berufschauffeur heute als Zeuge den Beschuldigten.

„Mordsaufstand gemacht“

Der Angeklagte selbst hingegen ist sich keinerlei Schuld bewusst. Kein Funken schlechten Gewissens scheint ihn zu trüben. „Ich war ja flüssig und wollte ihn bezahlen!“, beteuert der 36-Jährige, damals wohl mehr betrunken als “flüssig”. Wenn da nur nicht dieser verflixte Bankomat gewesen wäre. Oder besser gesagt, wenn er selbst sich damals nur des korrekten Codes entsonnen hätte. „Ich muss irgendwie die falschen Zahlen erwischt haben! Wahrscheinlich wegen dem Alkohol, den ich intus hatte. Außerdem versprach ich dem Taxifahrer, dass ich ihm das Geld am nächsten Tag bringen würde. Aber der hat gleich einen Mordsaufstand gemacht und die Polizei gerufen!“, rechtfertigt sich der Beschuldigte und betont: „Vorschriftsmäßig habe ich dann auf die Polizei gewartet.“

Der Unauffindbare

Tatsächlich sei er gleich am nächsten Tag zum Taxistand in Dornbirn gefahren. Doch der betreffende Fahrer sei unauffindbar gewesen. Auch seine Kollegen hätten nichts über seinen Verbleib gewusst, beteuert der Unterländer. Auch sein zweiter Versuch, den Gläubiger auszuforschen, sei erfolglos geblieben.

Vor Gericht hat der 36-Jährige schließlich Glück. Der Geprellte steht ihm nun leibhaftig gegenüber. Der Beschuldigte zückt seine Brieftasche und überreicht dem Taxifahrer sofort 40 Euro. „Das sind 70 Cent zu viel“, kommentiert der Richter. „Das passt schon . . .“, entgegnet der Reumütige. So bleibt nur noch das Urteil. Doch der Angeklagte wird von dem wider ihn erhobenen Vorwurf freigesprochen. „Ich glaube eher nicht, dass Sie den Taxifahrer tatsächlich übers Ohr hauen wollten“, begründet Richter Plasinger seine großzügige Entscheidung,  um jedoch noch zu ergänzen: „Auch wenn es ein Freispruch im Zweifel ist.“

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