Bund überweist nach Regress-Aus 16 Millionen ans Land

Fast alle Kosten für Regressausfall des Landes anerkannt und zurückgezahlt.
Bregenz, Wien Es gab in Österreich eine Zeit, da wurde zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes das Vermögen des Heimbewohners angezapft. Bis 2017 galt das. Damals beschloss der österreichische Nationalrat, diesen sogenannten Vermögensregress bei der stationären Pflege abzuschaffen, am 1. Jänner 2018 trat das Gesetz in Kraft. An den Folgen knabbern die Bundesländer bis heute. Ein Teil davon betrifft die Finanzierung. Nun steht fest: Das Finanzministerium kompensiert den Ländern den Einnahmenausfall für das Jahr 2018 mit 295,5 Millionen Euro. 16,1 Millionen davon gehen an Vorarlberg. Damit ist die Diskussion für 2018 beendet. Für danach geht sie weiter.
Lange Debatte
Pflegefinanzierung ist Sache der Länder und Gemeinden. Da die Entscheidung, den Regress abzuschaffen, ohne Rücksprache mit den Bundesländern geschehen sei (heißt es aus den Ländern), haben die Finanzreferenten 470 Millionen Euro verlangt, um den Einnahmenausfall im Jahr 2018 zu decken. Vorarlberg rechnete mit bis zu 21,3 Millionen. Mitte des Vorjahres einigten sich Bund und Länder auf maximal 340 Millionen Euro.
Das Finanzministerium wollte zunächst eine Jahresabrechnung mit den tatsächlichen Kosten sehen. Die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) hat die Abrechnungen nun geprüft. Demnach werden von den geforderten 340 Millionen Euro 295,5 Millionen anerkannt. Vorarlberg erhält 16,1 Millionen Euro, wie Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker (Grüne) jeweils bestätigen. Lediglich 130.000 Euro aus der Abrechnung seien nicht anerkannt worden. “Unsere Beamten haben ausgezeichnet gerechnet”, lobt Wallner. Auch Wiesflecker betont: “Die Mitarbeiter haben ausgezeichnete Arbeit geleistet.” 4,4 Millionen Euro seien bereits überwiesen worden, der Rest soll noch dieses Jahr folgen. Insgesamt urteilt Wallner: “Wir sind mit dem Ergebnis zufrieden”, und fragt sich: “Aber was folgt danach?”
Für heuer noch ungeklärt
Heuer hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass auch alternative Wohnformen unter das Regressverbot fallen. Das heißt: Auch Bewohner von betreuten Wohngemeinschaften dürfen ihr Vermögen behalten. “Wir haben deshalb noch weitere 600.000 Euro beim Bund angemeldet, da fehlt uns aber noch die Rückmeldung”, heißt es dazu aus dem Büro von Landesrätin Wiesflecker. Wallner bestätigt: “Wir gehen davon aus, dass dieses Geld noch nachgereicht wird.” Damit dürfte das Ringen für 2018 beendet sein, jenes für 2019 und die Folgejahre kann beginnen.
Im September beschloss der Nationalrat, den Ländern auch für 2019 und 2020 Ausgleichszahlungen zu gewähren. Die Höhe orientiert sich an der Abrechnung 2018, bedeutet also: Für die Länder gibt es heuer und im kommenden Jahr ebenfalls 295,5 Millionen Euro als Ausgleich. Die Länder interpretieren das als Höchstgrenze. Schon Anfang Oktober meldeten sich die Finanzreferenten bei einem Treffen zu Wort, an dem Landeshauptmann Wallner wahlbedingt nicht teilnehmen konnte. “Der Bund hat nun beschlossen, für 2019 und 2020 die Zahlungen mit 300 Millionen zu deckeln. Die Landesfinanzreferentenkonferenz erachtet diesen Beschluss als inakzeptabel”, ließ Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) danach ausrichten. Wallner unterstreicht im VN-Gespräch diesen Standpunkt: “Die Abrechnung von 2018 sagt nichts über 2019 aus. Es wird tendenziell mehr werden. Wir werden uns mit einer Höchstgrenze nicht abgeben.”
Den Vermögensregress gibt es schon seit bald zwei Jahren nicht mehr. Die Diskussion wird sich aber wohl noch einige Zeit ziehen.
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