25.000 Euro Sozialgeld verzockt

Vorarlberg / 30.10.2019 • 22:33 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte vor Richter Richard Gschwenter und Staatsanwalt Manfred Melchhammer zeigte sich geständig, deshalb die bedingte Haftstrafe. eckert
Der Angeklagte vor Richter Richard Gschwenter und Staatsanwalt Manfred Melchhammer zeigte sich geständig, deshalb die bedingte Haftstrafe. eckert

Weil Asylwerber trotz Arbeitsstelle weiterhin Unterstützung bezog, wurde er verurteilt.

Feldkirch Der 23-jährige Mann kam aus Nigeria nach Vorarlberg und noch ist nicht geklärt, ob der Asylwerber in Österreich bleiben darf. Doch immerhin hat er eine Beschäftigung gefunden und verdient 1400 Euro im Monat. Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch nimmt er in englischer Sprache Stellung, doch seine Sprachkenntnisse sind mäßig.

Dennoch erklärt er sich zum vorgeworfenen schweren Betrug für schuldig. „Ich habe einen Fehler gemacht und ich werde nie wieder einen solchen machen“, akzeptiert er die bedingte Haftstrafe von fünf Monaten. Drei Jahre muss er sich ordentlich verhalten, sonst wird die Haftstrafe unter Umständen fällig.

Widersprüche

Zum einen sagt der Mann, dass er sich schuldig bekenne, zum anderen wiederholt er immer wieder, er habe nicht gewusst, dass man es beim Sozialamt melden müsse, wenn man eine Arbeitsstelle gefunden habe. Der junge Arbeiter unterschrieb auch eine entsprechende Belehrung. Verstanden habe er nicht, was er unterschrieb, so die Verantwortung des Angeklagten.

Jedenfalls bezog er mehrere Jahre ab 2015 die Grundversorgung und auch andere Leistungen, obwohl er zeitgleich arbeitete. Er gibt an, er könne nicht lesen. Das wirft allerdings die Frage auf, wie er seinen Job als Zusteller erfüllen kann, wenn er nicht lesen kann. „Ich habe nie eine Schule besucht, ich habe zwar unterschrieben, dass ich die Belehrungen gelesen hätte, aber ich kann wirklich nicht lesen“, bleibt er dabei.

Geld verspielt

Eventuell hat der Mann tatsächlich die Belehrung und Informationen nicht verstanden, doch er räumt schlussendlich selbst ein, dass er schon wusste, dass eine Arbeitsstelle meldepflichtig ist. Er wird die ihm inzwischen gewährten 25.000 Euro Sozialleistungen zurückbezahlen müssen. Das Geld hat er allerdings verspielt und mit Wetten durchgebracht. Das Urteil, fünf Monate bedingte Haft ist rechtskräftig. Der Strafrahmen reicht bis zu drei Jahren Haft, doch das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit wirkten sich mildernd aus.

Eine unbedingte Haftstrafe hätte den Mann außerdem aus dem Arbeitsleben herausgerissen. Ihm ist bewusst, dass er sich nun nichts mehr zuschulden kommen lassen darf. EC

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