Dornbirn Es war eine haarsträubende Situation. Auf der Rheintalautobahn im Gemeindebezirk von Dornbirn quietschten die Reifen und rauchten die Bremsklötze. Gleich mehreren Autofahrern gelang es nur mit knapper Not, dem unkontrolliert überholenden, rasenden Flitzer auf vier Rädern auszuweichen und eine Kollision zu verhindern.
Beim Tempobolzer am Steuer handelte es sich um einen in der Schweiz wohnhaften Serben. Nicht nur, dass er mit mehr als 170 km/h Geschwindigkeit einen Bleifuß auf dem Gaspedal hatte, sondern mit 1,7 Promille auch reichlich viel Alkohol im Blut. Und das bereits am helllichten Nachmittag im vergangenen Juli.
Die Vorarlberger Verkehrspolizei staunte nicht schlecht, als ihnen der in Schlangenlinien rasende Lenker unter die Augen kam. Immerhin gelang es den Beamten, den Temposünder zu stoppen und zur Rede zu stellen. Das Ergebnis des Alko-Tests schien dabei nicht nur die Polizisten zu erstaunen, sondern auch den Serben selbst: „Ich hatte bei der Autobahnraststätte doch eben nur drei Jägermeister getrunken“, gab er zu Protokoll.
Der Führerschein war weg, eine Anzeige bei der Verwaltungsbehörde und am Bezirksgericht Dornbirn da. Doch gleich vorweg, vor Bezirksrichter Frank Plasinger erscheint der Beschuldigte nicht. Er hatte die Ladung zwar erhalten, doch schriftlich mit „Ich komme nicht!“ quittiert. Also Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten.
Der Schuldspruch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit mehrerer Personen im Straßenverkehr ist reine Formsache. Er wird dem Verurteilten in Bälde in der Schweiz in den Briefkasten flattern. Die gerichtliche Strafe wird mit 100 Tagessätzen zu je vier Euro, also 400 Euro, bemessen.
Das mag auf den ersten Blick recht wenig erscheinen, doch dürfte die verhängte Verwaltungsstrafe weit empfindlicher sein. VN-GS