Bregenz Die Gemeindevertretungswahl im Jahr 1980 wurde von einem damals vorübergehend in Doren wohnhaften Mann angefochten. Diese Anfechtung löste eine Lawine von Problemen aus. Der Verfassungsgerichtshof prüfte den Fall und ließ die bis dahin in vielen Vorarlberger Gemeinden praktizierte Mehrheits- bzw. Persönlichkeitswahl als verfassungswidrig aufheben.
In den 34 betroffenen Gemeinden musste die Wahl daher im Jahr 1984 wiederholt und ab 1985 als Listenwahl praktiziert werden. Nach einer Novelle des Bundesverfassungsgesetzes im Jahr 2000 wurde das Mehrheitswahlverfahren aber wieder eingeführt und kommt seither wieder in mehreren Gemeinden zur Anwendung.
Quelle:
www.vorarlberg.at/volare