Zweiter Verhandlungstag beendet: Der Liveticker zum Nachlesen

Vorarlberg / 21.01.2020 • 09:30 Uhr / 19 Minuten Lesezeit
Der Prozess gegen Soner Ö. geht in seinen zweiten Verhandlungstag.<span class="copyright"> VN/Hartinger</span>
Der Prozess gegen Soner Ö. geht in seinen zweiten Verhandlungstag. VN/Hartinger

Die unter großen Sicherheitsvorkehrungen und großem Medieninteresse geführte Verhandlung um Soner Ö. wird heute am Landesgericht Feldkirch fortgesetzt. Das Gutachten von Reinhard Haller steht zur Diskussion.

Feldkirch Die Verhandlung zur Bluttat an der BH Dornbirn gegen den mutmaßlichen Täter Soner Ö. wird heute, Dienstag, fortgesetzt. Gerichtspsychiater Reinhard Haller kommt am Vormittag zu Wort. Nach dessen Expertise war der 35-Jährige bei der Tat zurechnungsfähig und damit schuldfähig. Anschließend werden Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn angehört. Am Mittwoch wird Gerichtsmediziner Walter Rabl seine Erkenntnisse darlegen, ebenso wird ein toxikologisches Gutachten erörtert. Anschließend sollen die Schlussplädoyers und das Urteil erfolgen.

Zum Liveticker vom dritten Verhandlungstag am 22. Jänner – klicken Sie bitte hier.

Der Live-Ticker aus Feldkirch, neue Meldungen erscheinen oben:

15:35 Uhr: Verhandlung zu Ende

Richter Mitteregger schildert noch einmal die Daten: 30. Juli 2008: Aufenthaltsverbot erlassen (vom späteren Opfer). Im selben Jahr richtet Soner Ö. zwei Bittbriefe an ihn. Februar 2009: Abschiebung in die Türkei. Juli 2009: Illegale Wiedereinreise festgestellt. 28. August 2009: Asylantrag. 1. September 2009: Verhängung der Schubhaft. 23. September 2009: Unbefristetes Aufenthaltsverbot. 6. April 2010: Freiwillige Ausreise. 6. Jänner 2019: Neuer Asylantrag. Der Sachverhalt wird besprochen. Die Behörde erkennt den Mann und die Vorstrafen. Damit endet die Verhandlung. Morgen geht es mit der Gerichtsmedizin weiter. Ich verabschiede mich aus Feldkirch. Vielen Dank fürs Mitlesen. Die Zusammenfassung gibt es morgen in der gedruckten Ausgabe der VN und natürlich hier auf VN.at.

15:25 Uhr: Weitere Verlesungen

Der Strafregisterauszug wird vorgelesen, die Notrufprotokolle nicht. Auch Briefe des Angeklagten aus der U-Haft werden nicht vorgelesen. Die Tatbestandsakte fasst der Richter zusammen. Er legt einen Stapel Unterlagen neben sich und nimmt einen neuen in die Hand. Der Papierverbrauch eines solchen Verfahrens ist offenbar enorm.

Staatsanwältin Konstanze Manhart
Staatsanwältin Konstanze Manhart

15:10 Uhr: Das Aufenthalts- und Rückkehrverbot steht zur Diskussion

Richter Mitteregger liest den Bescheid der BH Vöcklabruck vor, beschreibt alle Punkte, die zum unbefristeten Rückkehrverbot und der neuerlichen Abschiebung führten (Details zu den Bescheiden und den Vorstrafen gibt es hier nachzulesen). Verteidiger Harg ist es wichtig, zu betonen, dass neun der Vorstrafen Jugendstrafen sind. Nun liest eine Richterin die Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot vor, die Anwalt Wilfried Ludwig Weh einreichte. Jetzt wird es technisch, aber grundsätzlich: Weh argumentiert mit der Gesetzesänderung im Fremdenrecht 1997 und dem Ankara-Protokoll. Das eine besagt, dass hier Geborene nicht abgeschoben werden können. Das Protokoll wiederum beschreibt die unzulässigen Abschiebungen direkt in die Türkei. Weh ist zudem überzeugt, dass die Entscheidung des UVS, dass Verschlechterungen im Fremdenrecht auch rückwirkend gelten, nicht zulässig ist.

14:40 Uhr: Verlesungen

Teile des Aktes werden nun verlesen. Unter anderem der Mindestsicherungsbescheid und der Bescheid aus dem Jahr 2008, als Alexander A. das Aufenthaltsverbot aussprach. Die Bescheide werden allerdings nicht wörtlich vorgelesen, sondern von Richter Martin Mitteregger zusammengefasst.

13:30 Uhr: Zeugenbefragungen beendet, eine Stunde Pause

Die letzte Zeugin schildert noch einmal die Tat um 15 Uhr und bestätigt alles: Auch sie habe einen Schrei vom Chef gehört, sagt sie. Und alles fiel zu Boden. Er sei zuvor wortlos hineingerannt. Ein Gespräch oder einen Streit davor habe sie nicht mitbekommen. “Du Arschloch”, und so weiter, habe Alexander A. zu Soner Ö. nicht gesagt.

Um 14 Uhr habe sie ebenfalls “Idiot” gehört. Zudem habe Alexander A. zum Angeklagten gesagt: “Verlassen Sie mein Büro.” Bei der Polizei hat sie zudem gesagt, dass Soner Ö. aggressiv sei und mit dem Zeigefinger gedroht habe. Alexander A. habe daraufhin mehrfach gefordert: “Verschwinden Sie!” Zuvor habe der Angeklagte allerdings freundlich und ganz normal gewirkt, bestätigt die Zeugin auf Frage von Verteidiger Harg. Auch sie habe gehört, wie Soner Ö. zu Alexander A. sagt: “Es wird nicht mehr so sein wie vor zehn Jahren, wir sehen uns wieder, und zwar vor Gericht.

Nun ist eine einstündige Pause angesetzt. Danach werden verschiedene Schriftsätze verlesen, unter anderem die Bescheide zum Aufenthaltsverbot und dem Rückkehrverbot.

Impressionen vom zweiten Verhandlungstag.<span class="copyright"> VN/Hartinger </span>
Impressionen vom zweiten Verhandlungstag. VN/Hartinger

13:20 Uhr: “Er hat als Sebastian Kurz angerufen”

Es geht weiter um den Tattag. Eine Zeugin bestätigt das bisher Gesagte: Die Auseinandersetzung um 14 Uhr, dass er um 15 Uhr hineingestürmt ist. Außerdem habe Soner Ö. zu Alexander A. um 14 Uhr gesagt, man sehe sich vor Gericht wieder. Später geht es darum, wie Soner Ö. seine Hand gehalten hat, als er um 15 Uhr ins Büro gestürmt ist. Auch diese Zeugin hat keine Unterhaltung gehört. “Er ist rein wie der Blitz, dann war es schon vorbei”, erinnert sie sich. Direkt vor dem Messerangriff habe es keine Unterhaltung zwischen Täter und Opfer gegeben.

Eine andere Zeugin erzählt, dass Soner Ö. auch einmal angerufen und sich als sein Anwalt “Sebastian Kurz” ausgegeben habe. Damals sei es um die Vorgangsweise gegangen, nicht um eine Krankenversicherung. Am 6. Februar um 14 Uhr habe sie die Unterlagen von Soner Ö. entgegengenommen. Soner Ö. sei ruhig und sachlich geworden. Danach habe er aber bei Alexander A. im Büro “einen Aufstand” gemacht, weshalb der Antrag sofort bearbeitet wurde. Danach geht es darum, ob Soner Ö. versichert gewesen sei und falls ja, ab wann.

Soner Ö. steht immer wieder auf und will zu seinem Anwalt, damit er noch etwas fragt. Richter mahnt: “Stehen Sie nicht immer so ruckartig auf, da versetzen sie alle in Aufregung.” Die Zeugenvernehmung endet mit einer Auseinandersetzung zwischen Richter und Verteidigung über den Unterschied zwischen Mindestsicherung und Grundversorgung. Nun kommt die letzte Zeugin.

Impressionen vom zweiten Verhandlungstag. <span class="copyright">VN/Hartinger </span>
Impressionen vom zweiten Verhandlungstag. VN/Hartinger

12:30 Uhr: Auseinandersetzung um 14 Uhr

Eine Zeugin sagt aus, dass sie bemerkt hat, wie Soner Ö. um 14 Uhr bei Alexander A. im Büro war. Sie könne sich erinnern, dass von einem Vorfall von vor zehn Jahren die Rede war und Soner Ö. beim rausgehen “Idiot” gesagt habe. Ob es laut gewesen sei oder nicht, könne sie heute nicht mehr sagen. Es sei eine Diskussion gewesen. Das komme in der Sozialhilfeabteilung öfter vor. Sie sei nach dem Vorfall zu Alexander A. ins Büro und habe gefragt, ob alles in Ordnung sei. Er habe geantwortet: Ja es passt. Das ist kein Fall für die Sozialhilfe, sondern für die Fremdenpolizei.

Eine andere Zeugin berichtet, wie Soner Ö. um 15 Uhr an ihr vorbei ins Büro gerannt sei. Sie kann sich nicht an viel erinnern. Es sei laut gewesen, es seien Dinge geflogen. “Es ist sehr schnell gegangen. Ich weiß nicht, ob er etwas in der Hand hatte.” Die Beschreibung des Vorfalls um 14 Uhr deckt sich mit jener ihrer Arbeitskollegin. Er habe “Idiot” gesagt und es ging um irgendetwas vor zehn Jahren. Es sei eine Diskussion gewesen. Der Angeklagte habe zudem gesagt, dass man sich vor Gericht sehe. Das jedenfalls sagte die Zeugin bei der Polizei, heute könne sie sich nicht mehr daran erinnern, erklärt sie auf die Frage von Verteidiger Harg. Es wird richtig sein, wenn sie es damals gesagt habe.

12:10 Uhr: “Um 14:47 Uhr war das Geld freigegeben und der Antrag bewilligt”

Eine weitere Mitarbeiterin sagt aus. Sie war am Tattag um 14 Uhr dabei, als Soner Ö. in die BH kam und ein Kontoblatt überreichte. “Wir sagten ihm, dass alle Unterlagen da sind und der Antrag genehmigt wird. Wir sagten ihm, dass das Geld spätestens am Donnerstag um 16 Uhr auf der Bank ist. Aber seine Reaktion war komisch.” Er habe geantwortet, er lasse sich nicht verarschen, und sei wieder rausgestürmt. Zuvor sei er noch einmal mit Alexander A. zusammengekracht. “Alexander A. hat ihn rausgeschrien”, sagte die Zeugin vor der Polizei, was sie nun vor Gericht bestätigt. “Es war sehr laut.” Der Antrag von Soner Ö. sei um 14:47 Uhr genehmigt worden.

Nun geht es darum, ab wann Soner Ö. versichert war. Offenbar schon ab 23. Jänner, als er in die Grundversorgung aufgenommen wurde, erklärt die Zeugin. Zur Erklärung: Gestern erklärte Soner Ö, dass es ihm nicht ums Geld ging, sondern um die Versicherung. Nächste Zeugin.

11:55 Uhr: Tägliche Besprechung um 15 Uhr

Der erste Zeuge spricht. Er befand sich zur täglichen Besprechung im Büro von Alexander A., als Soner Ö. hineinstürmte. Er kann sich an das “Na” erinnern. Es sei ein entsetztes “Na” gewesen, diese Stimmlage habe er noch nie gehört. Dann habe er sich umgedreht und gesehen, wie Soner Ö. auf A. zustürmte. “Es war laut, es flogen Akten und ein Bildschirm.” Dann sah er, wie Soner Ö. um den Schreibtisch von A. stürmte und hörte einen Schmerzensschrei. Dann sei er rausgerannt. “Es war ein Reflex.” Der Zeuge spricht mit brüchiger Stimme. Als der Richter fragt, ob es stimmt, was Soner Ö. am Vortag aussagte, nämlich ob A. zuvor schrie: “Du Arschloch, bist schon wieder da?”, antwortet der Zeuge: “Nein, das ist völliger Schwachsinn.” Nun fragt Verteidiger Harg, wie lange die Szene dauerte. “Das habe ich mich auch gefragt. Ich bin danach die Schritte abgegangen. Es dürften so um zehn Sekunden gewesen sein.” Ein Messer hat er in dieser Zeit nicht gesehen.

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Impressionen vom zweiten Verhandlungstag. VN/Hartinger

11:30 Nun geht es um den 6. Februar, den Tattag

Jetzt sind die BH-Mitarbeiter am Wort. Es geht um den Tattag. Nicht unwesentlich dabei ist die Frage, ob Soner Ö. direkt zu seinem Opfer marschiert ist und in abgestochen hat, oder ob Alexander A. ihn zunächst zurückgewiesen und beleidigt haben soll. Außerdem stellt sich die Frage, wo Soner Ö. das Messer hatte, als der das Büro betrat. Gezückt, zwischen den Unterlagen oder noch in der Hosentasche?

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Impressionen vom zweiten Verhandlungstag. VN/Hartinger

11:15 Uhr: “Er war anders, als er zurückkehrte”

Zunächst möchte Staatsanwältin Manhart wissen, ob das Medikament, das Soner Ö. am Tattag eingenommen hat, in Wechselwirkung mit Alkohol aggressiver mache. Nein, sagt Haller, sie wirken eher beruhigend. Anklagevertreter Denifl fragt, woher Haller wisse, dass Soner Ö. gefoltert wurde und in den Krieg gezogen ist. “Ich habe das Konjunktiv verwendet. Aber die Symptome passen zu möglichen Auswirkungen.” Nun ist Verteidiger Harg am Wort. Zunächst geht es um die Medikation. Haller bestätigt: “Gestern war er etwas zu stark gedämpft, wie mir Oberarzt Schneider erklärt hat. Aber nicht so, dass er verhandlungsunfähig gewesen sei. Es gab lediglich eine gewisse Müdigkeit. Heute wurde die Medikation angepasst.” Anschließend geht es um die Hemmung der Impulskontrolle, die durch den ständigen Alkohol- und Drogenkonsum durchaus vorhanden sei. Und gibt es nun die posttraumatische Belastungsstörung? “Mir wurde vom Mediziner, der ihn seit Langem kennt, bestätigt, dass er anders war, als er aus der Türkei zurückkehrte”, antwortet Haller. Damit sind seine Ausführungen zu Ende. Nun gibt es eine kurze Pause, anschließend werden Zeugen geladen. Heute sind die Arbeitskollegen des Opfers zu Gast. Laut Plan dauert der Prozesstag bis 15 Uhr.

10:45 Uhr: “Ein anderer Ehrbegriff”

Nun geht es darum, ob Soner Ö. in einem starken Affekt gehandelt hat. Also so stark, dass er als unzurechnungsfähig gilt. Haller sieht das nicht. Soner Ö. könne sich an Details erinnern, die Tat habe eine lange Vorgeschichte und er sei zu seinem späteren Opfer aktiv hingegangen. Dies sage aber nichts darüber aus, ob eine normale Affekthandlung oder Mordabsicht vorliege. “Das müssen Sie entscheiden”, erklärt Haller den Geschworenen. Aber der starke Affekt könne ausgeschlossen werden. Ein wichtiger Punkt sei der Ehrbegriff. “Er ist mit einem ganz anderen Ehrbegriff sozialisiert worden, als wir ihn kennen.” Eine UN-Studie habe kürzlich erhoben, dass es immer noch 10.000 Ehrenmorde auf der Welt gebe.” Da geht’s meistens um kleine Dinge, bei denen wir in Europa sagen: ‘Das ist uns wurst.'” Aber auch dieser Ehrbegriff sei keine Krankheit. Auch Vorraussetzungen für eine Einweisung in eine Anstalt für psychisch abnorme Rechtsbrecher liegen laut Haller nicht vor. Dennoch müsse er in der Haft psychiatrisch begleitet werden. Haller schließt die Ausführungen. Nun gibt’s Fragen der Anwälte.

10:30 Uhr: Zurechnungsfähig

Haller führt aus: Soner Ö. habe sich immer als schwarzes Schaf gefühlt. Seine Familie hat bereits die österreichische Staatsbürgerschaft gehabt, er hat sie nie bekommen. Er sei dann in der Türkei zum Militär, dort sei es aber zu Problemen gekommen, irgendwann ist er einfach nicht mehr hingegangen. Zudem habe er mehrere Herzoperationen in der Türkei hinter sich. “Dann ist er quasi als Söldner zur YPG, um als Scharfschütze gegen den IS zu kämpfen”, fährt Haller fort. “Da hat er viele Gräuel erlebt.” Wenn man im Beruf täglich mit dem Töten zu tun habe, senke das die Hemmschwelle. Haller fasst zusammen: “Es gibt zweifelsfrei eine Persönlichkeitsstörung. Aber eine Persönlichkeitsstörung ist keine Krankheit.” Die Drogenkarriere habe zudem die Persöhnlichkeit geändert. “Wie das bei jedem Drogenabhängigen der Fall ist.” Außerdem könne eine posttraumatische Belastungsstörung vorliegen. Folter und Krieg könne psychisch traumatisieren. Es sei anzunehmen, beweisen kann er es aber nicht. Er sei also zurechnungsfähig.

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Impressionen vom zweiten Verhandlungstag. VN/Hartinger

10:25 Uhr: Lange Drogenkarriere

Haller blickt in die Vergangenheit und spricht von einem Hyperaktivitätssyndrom. Schon als Achtjähriger habe Soner Ö. geraucht, war in der Vorschule, später kamen Cannabis, Kokain, Heroin dazu. Mit der Drogenkarriere sei es zu einer Deliquentskarriere gekommen. Seit ca. zehn Jahren nimmt er keine illegalen Drogen mehr. Nach der Rückkehr habe er allerdings viel Alkohol getrunken und Tabletten genommen. “Die Suchtproblematik und kriminelles Verhalten ziehen sich durch das Leben durch.” Entscheidend sei: Haben die Suchtmittel eine Geisteskrankheit ausgelöst oder war er bei der Tat unter starkem Drogeneinfluss? Dies sei hier nicht der Fall.

10:20 Uhr: Besuch am Samstag

Ein Gutachter darf sich nicht in Dinge einmischen, die ihn nichts angehen. Zum Beispiel die Frage des Motivs, erklärt Haller. “Sie können sich beruhigen, liebe Geschworene.” Nicht nur er habe die Diagnosen gestellt, sondern auch der Gefängnispsychiater Dr. Schneider und der Gefängnispsychiater in Innsbruck seien zum selben Schluss gekommen. Haller war am Samstag noch einmal bei Soner Ö. für einen “Check-up”, wie er sagt. Dabei sei es um die Medikamente und damit die Verhandlungsfähigkeit gegangen. Im Hinblick zur Verhandlung sei man mit den Medikamenten etwas heruntergefahren.

10:15 Uhr: Soner Ö. gibt Stellungnahme ab

Soner Ö. gibt noch einmal eine Erklärung ab: Er bereue die Tat zutiefst. Er habe Albträume. Er hatte nie die Absicht, ihn zu töten. Und wenn er die Absicht gehabt hätte, hätte er es auch danach gesagt. Er wiederholt: “Ich habe sowieso schon alles verloren, ich hätte es auch zugegeben.” Danach geht es um die Befangenheit von Reinhard Haller. Die Verteidigung zieht den Antrag der inhaltlichen Befangenheit zurück. Nun fängt Haller an und beginnt mit grundlegenden Dingen des Sachverständigen. “Er ist ein Gehilfe des Richters.”

Zweiter Verhandlungstag beendet: Der Liveticker zum Nachlesen
Reinhard Haller ist da. Er nimmt neben Staatsanwältin Konstanze Manhart Platz.

10:00 Uhr: Es geht los. Der Angeklagte betritt den Gerichtssaal

Er stellt sich zwischen den Polizisten geduldig den Fotografen und Kameraleuten. Anschließend betreten die Geschworenen den Saal, nun kommt auch der Richter.

9:55 Uhr: Geänderte Sicherheitsvorkehrungen

Nachdem es gestern am Eingang zu Menschenansammlungen gekommen war und man manchmal bei der Einlasskontrolle den Überblick verlor, wird das Prozedere heute geändert. Nur noch zwei Leute dürfen den Eingangsbereich betreten. Erst wenn sie durchsucht worden sind, dürfen die nächsten rein. Hat aber alles reibungslos geklappt. Um 10 Uhr geht’s los.

09:45 Uhr: Der Saal füllt sich

Herzlich willkommen. Ich berichte Ihnen heute wieder aus dem Gerichtssaal in Feldkirch. Reinhard Haller wird aussagen. Die Verteidigung hält sein Gutachten für ungültig. Die Verteidiger seien nicht dabei gewesen, als Soner Ö. untersucht wurde. Außerdem müsste Haller auch während der Aussage des Beschuldigten vor Gericht anwesend sein. Es geht heute um den seelischen Zustand von Soner Ö. Er soll in der Türkei gefoltert worden sein (mit Waterboarding, Elektroschocks und Feuerameisen, wie er gestern erzählte). Außerdem habe er im Krieg mehrere Menschen getötet. Er habe nichts mehr zu verlieren, er habe bereits alles verloren, erklärte er am Montag vor Gericht.

Rückblick zum ersten Prozesstag am Montag

Der 35-jährige Soner Ö., der vor einem Jahr den Leiter der Sozialabteilung der BH Dornbirn erstochen hat, hat sich am Montag vor dem Landesgericht Feldkirch zur Tötung des damals 49-Jährigen bekannt. Um Mord habe es sich dabei aber nicht gehandelt. “Ich wollte ihm eine Strafe geben, nicht ihn ermorden”, beteuerte der in Vorarlberg aufgewachsene Asylwerber.

Ö. bekannte sich schuldig der absichtlichen schweren Körperverletzung mit Todesfolge. Er suchte den Sozialamtsleiter am Nachmittag des 6. Februar 2019 zum wiederholten Mal auf, dabei habe ihn dieser mit “Du Arschloch, bist du schon wieder da?” angesprochen. Das habe ihn so wütend gemacht, dass er die Kontrolle verloren habe. Er habe das mitgeführte Küchenmesser aus dem Hosenbund gezogen und sei auf den am Schreibtisch sitzenden 49-Jährigen losgegangen, bekannte der Angeklagte. Eine Tötungsabsicht habe er aber nicht gehabt. “Ich wollte ihm die Nackenmuskeln herausschneiden, damit er seinen Arm nicht mehr benutzen kann”, sagte Ö. Als er dem Sozialamtsleiter in die Schulter habe stechen wollen, sei dieser jedoch aufgestanden, deshalb habe er ihn auf Brusthöhe erwischt.

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